Gerichtsvollzieher ohne Mahnbescheid etc.

28. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
jugin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Gerichtsvollzieher ohne Mahnbescheid etc.

Hallo.

Erstmal zur vorgeschichte. Ich habe mal vor einigen Jahren mit acht weiteren Personen mistgebaut, dafür wurden wir auch vors Gericht gezogen und auch alle schuldig befunden und einestrafe dafür bekommen. Eine Strafe muste auch jeder von uns bezahlen. Im nachhinein gab es auch eine Zivilrechtliche klage wegen der Versicherung etc. Nun ist das schon einige Jahre her.
Vorkurzem habe ich einen Brief vom Gerichtsvollzieher erhalten, da drin steht das bei mir eine Zwangsvollstreckung durchgeführt wird oder ich die kosten von 4000€ ca in einer woche begleichen solle. Die zwangsvollstreckungssache ist eine Versicherung gegen mich und das der schuldtitel eine kostenfestsetzungsbeschluss des landgerichts ....... ist vom 01.02.2010 ist.
Anfangs wusste ich nicht mal um was es geht da ich noch kein einziges schreiben von der versicherung erhalten hatte. keine rechnung, keine mahnung oder sonst noch was. nach dem ich dann persönlich beim gerrichtsvollzieher war meinte dieser das die versicherung die kosten erstatten haben möchte.
gut damit bin ich ja jetzt auch einverstanden doch leider wollen die die gesamten kosten nur von mir haben obwohl wir insgesamt neun Personen waren. Wieso werden die kosten da nicht aufgeteilt und wieso bekomm ich ohne vorwarnung einen Brief vom Gerichtsvollzieher.
Was kann ich da jetzt tuen? Da ich Student bin kann ich die kosten auf keinenfall bezahlen?

Bin dankbar für jeden guten Rat :)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
michatubbie
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 70x hilfreich)

Durch das (vollstreckbare) Urteil hat die Versicherung bereits einen vollstreckbaren Titel und benötigt keinen Mahnbescheid.
Das Urteil wurde dir ja auch sicherlich zugestellt, somit wusstest du um die Forderung, ein Anschreiben durch die Versicherung mit einer "Rechnung" war somit nicht mehr erforderlich.

Ihr haftet alle Gesamtschuldnerisch, d.h. die Versicherung kann gegen jeden von euch in voller Höhe die Vollstreckung betreiben. Euch bleibt dann nur der sogenannte "Innenausgleich".
Das heisst aber nicht, dass der Gläubiger nun auch neun mal den Betrag für sich verbuchen kann ;-)
Du kannst nur versuchen, über die Versicherung eine Ratenzahlungsvereinbarung zu erreichen.
Auch der Gerichtsvollzieher kann mit dir ggf. eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen, sofern du den Betrag in einigen wenigen Raten aufbringen kannst.

Vielleicht solltest du dich mal mit deinen "Kumpanen" von damals kurzschließen, ob von denen bereits was gezahlt wurde.

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-- Editiert michatubbie am 28.03.2012 11:43

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#2
 Von 
jugin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja das Urteil habe ich damals sicherlich erhalten. Jedoch ist das schon ca. 2 Jahre her und somit sind ca 400€ an zinsen angelaufen. Können die das so machen?
Was ist wenn die anderen sich weigern dafür was zu bezahlen? Hab ich dann pech gehabt?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
michatubbie
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 70x hilfreich)

Der Gläubiger wird sich an denjenigen halten von dem er am Ehesten eine Begleichung seiner Forderung erwarten kann.
Wird beispielsweise die gesamte Forderung nun bei dir eingetrieben kannst du von den anderen Verursachern Regreß verlangen.

Lies dir dazu mal den § 426 BGB durch.


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