Gerichtsvollzieher trotz Einigung

24. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
kinkel
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 2x hilfreich)
Gerichtsvollzieher trotz Einigung

Liebe Gemeinde.

angenommen folgender Sachverhalt:

Vorausgegangen war ein Erbstreit von A gegen B, Dieser wurde von A in letzter Instanz(BGH) verloren. Der Anspruch war durch die Erbrechtsreform verjährt.

Nach Erledigung des Rechtsstreits wurde sich des Familienfriedens wegen darauf geeinigt, dass jeder seine Kosten trägt.
Trotzdem bekam A ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher bezüglich Vollstreckung der Verfahrenskosten.

Daher hat die obsiegende Partei B seinem Anwalt schriftich über diese Einigung in Kenntnis gesetzt.(A hat eine Kopie des Schreibens des B an den Anwalt).

Daraufhin hat der Anwalt bei B schriftlich nachgefragt ob dieses ernsthaft gewollt ist.(Kopie liegt ebenfalls vor).
Nun kommt ein Termin zur EV vom Gerichtsvollzieher.

Letztlich bin ich der Meinung, dass mit dieser Einigung ein Forderungsverzicht erklärt wurde.

Was mus A jetzt tun um die Vollstreckung abzuwenden?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119667 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von kinkel):
Letztlich bin ich der Meinung, dass mit dieser Einigung ein Forderungsverzicht erklärt wurde.

Ja, nur die große Frage ist, über welche Forderungen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
kinkel
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, nur die große Frage ist, über welche Forderungen?


A hat sich mit B geeinigt, dass jeder seine Verfahrenskosten selbst trägt.

-- Editiert von kinkel am 24.06.2021 22:22

Signatur:

Es handelt sich bei allen Äußerungen von mir ausschließlich um meine Meinung und stellt keinesfalls

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119667 Beiträge, 39759x hilfreich)

Und der GV will jetzt was genau?



Zitat (von kinkel):
A hat sich mit B geeinigt, dass jeder seine Verfahrenskosten selbst trägt.

Die Kosten hat A gezahlt und hat auch einen entsprechenden Zahlungsnachweis?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
kinkel
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Kosten hat A gezahlt und hat auch einen entsprechenden Zahlungsnachweis?


Nein, A hat nur seine Kosten gezahlt. Die von B werden jetzt auf Grundlage des Kostenfestsetzungsbeschlusses vollstreckt. Der Gv will Geld oder eine EV der Vermögensverhältnisse.

A und B (wie im Text) haben sich darüber geeinigt, unabhängig vom Urteil, dass jeder seine Kosten selbst trägt. Letztlich hat B damit den Forderungsverzicht auf die durch den kostenfestsetzungsbeschluss entstandende Forderung erklärt. Da es in einem solchen Fall keinen Vollstreckungsbescheid gibt, ist der Kostenfestsetzungsbeschluss Grundlage der GV Beitreibung.

Signatur:

Es handelt sich bei allen Äußerungen von mir ausschließlich um meine Meinung und stellt keinesfalls

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#5
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von kinkel):
Was mus A jetzt tun um die Vollstreckung abzuwenden?

Dem GVZ den Forderungsverzicht in geeigneter Form nachweisen bzw. die Gegenseite dazu bewegen den Vollstreckungsauftrag zurückzunehmen.

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

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#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2317x hilfreich)

Zitat:
A und B (wie im Text) haben sich darüber geeinigt, unabhängig vom Urteil, dass jeder seine Kosten selbst trägt. [/Quoter]

Und A kann dies wie beweisen ??

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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