Gerichtsvollzieher verursacht Schaden! Wer zahlt?

19. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.03.2013 11:46:56
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Beginner
(127 Beiträge, 72x hilfreich)
Gerichtsvollzieher verursacht Schaden! Wer zahlt?

Hallöchen liebe Gemeinde.

Vor 2 Wochen war bei uns der Gerichtsvollzieher, weil mein Bruder Schulden hat. Da aber beim ersten Termin keiner zu Hause war (Urlaub) und der neue Termin des Gerichtsvollziehers zu eng am ersten lag, kam der GV mit Schlüsseldienst angeschritten. Nun kommen wir zum eigentlichen...

Wir wohnen in einem Einfamilienhaus. Da bei unseren Nachbarn mehrmals eingebrochen war, haben wir zur Vorsicht unser Haus mit diversen, äußerst teuren (!) Sicherungen versehen. Die Tür ist besonders Einbruchsicher und besitzt kein Schloss, sondern wird über eine Magnetkarte und Pin geöffnet und durch 7mm starke Bolzen gesichert.

Der Gerichtsvollzieher hatte einen geistreichen Schlüsseldienst beauftragt, der versucht hat die Tür zu öffnen, aber lediglich die Zarge und die sauteure Elektronik zerstört! Die Tür ließ sich nicht mehr öffnen. Ein Gutachter des Herstellers musste her und hat uns den Kostenvoranschlag für die Reparatur gegeben: Satte 4,850€!!! - Wer zahlt mir das jetzt eigentlich?

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33 Antworten
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#1
 Von 
Tommok
Status:
Praktikant
(581 Beiträge, 310x hilfreich)

Also, das höre ich zum ersten Mal, dass der GV Türen aufbrechen und danach Tausende von Euro in Rechnung stellen darf...

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#2
 Von 
guest-12306.03.2013 11:46:56
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 72x hilfreich)

Na Na. Der Gerichtsvollzieher hat einen Schlüsseldienst beauftragt, die Tür aufzumachen. Da unsere Tür aber über keinerlei handelsübliches Schloss verfügt, sondern per Magnetkarte und PIN geöffnet wird, hat der Schlüsseldienst versucht, an der Technik rumzufummeln und wohl auch die Zarge rund um den Bereich, wo eig. das Schloss sein sollte.

Wer bezahlt mir den Schaden? Der Gerichtsvollzieher, sowie der Schlüsseldienst hätten sehen müssen, dass die Tür nicht geöffnet werden kann!

Da die Elektronik jetzt zerstört ist, muss sie, samt die Zarge, repariert werden und das kostet laut Hersteller 4,850€

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-- Editiert eiinzelton am 19.08.2011 19:06

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#3
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Ich denke das derjenige der den Schaden verursacht hat, auch für den Schaden aufkommen muss.
Das wäre dann wohl der Schlüsseldienst.
Dieser wiederum wird den Schaden durch seine Versicherung, wenn vorhanden, regulieren lassen.

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#4
 Von 
guest-12306.03.2013 11:46:56
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 72x hilfreich)

Alles klar. Was ist mit dem GV? Bekommt der keines reingewürgt? Hat schließlich den Schlüsseldienst angerufen...

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#5
 Von 
Ed Wood
Status:
Schüler
(349 Beiträge, 249x hilfreich)

Der GV konnte aber kaum von vornherein damit rechnen, dass ihr über eine solch spezielle Türverriegelung verfügt.

Falls der Einwand kommt, man sieht sofort, dass es kein normales Schloss ist: Er muss sich mit den verschiedenen Schlossvarianten auch nicht auskennen, er hat den Schlüsseldienst beauftragt, das Problem der verriegelten Tür zu lösen, und wenn der Schlüsseldienst dabei Schaden verursacht, haftet auch nur dieser.

Stell dir vor, du rufst den Pizzabringdienst an und der Kurierfahrer fährt dabei jemanden um - kann man dich jetzt dafür belangen, denn du hast ihn schließlich angerufen? ;)



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"Vor Gericht und auf See sind wir alle in Gottes Hand."

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#6
 Von 
guest-12306.03.2013 11:46:56
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 72x hilfreich)

Stimmt, das ist natürlich einleuchtend xD

Nun weigert sich aber der Schlüsseldienst, für den Schaden aufzukommen.
Mit der Begründung, dass wenn ich zu Hause gewesen wäre, hätte der GV ihn nicht beauftragen müssen... Bissel frech find ich....

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-- Editiert eiinzelton am 20.08.2011 00:30

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#7
 Von 
Asmodias579
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Schlüsseldienst hätte aber erkennen müssen, das es ihm nicht möglich ist diese Tür zu öffnen. Da er auf blauen Dunst hinaus gehandelt hat, muss er auch für den schaden, welchen er durch seine Arbeit angerichtet hat, aufkommen.
Wenn der Schlüsseldienst den GV darauf aufmerksam gemacht hat das Schäden an der Tür etc. enstehen können und der GV sein OK gegeben hat, ist der GV in der Pflicht den Schaden zu bezahlen. Da dieser nicht berechtiget ist irreparable Schäden an fremden Gegenständen anzurichten.
Is das gleiche wenn ein Technicker für einen Fernseher kommt und das Gerät untauglich macht. Dann muss dieser Techniker auch dafür aufkommen, es sei denn er macht dich drauf aufmerksam, das die Reparatur schäden anrichten könnte. Wenn du dann dein OK gibst, ist er ausm Schneider.

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#8
 Von 
guest-12306.03.2013 11:46:56
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 72x hilfreich)

Werde dafür mal meinen Anwalt einschalten. Gutachten liegt uns ja vor. - Der Schlüsseldienst meinte noch frech: "Warum bauen Sie sich auch solche eine Tür ein?! Da können Sie ja gleich in einen Tresor ziehen...!"

Wäre mir fast die Hand ausgerutscht...

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120163 Beiträge, 39837x hilfreich)

quote:
sondern wird über eine Magnetkarte und Pin geöffnet

TimeLox, CS1, PTS 100, ...
Diese Türen mag ich, 15-30 Sekunden und sie sind auf ... mit der richtigen Hard- und Software.



Hier dürfte der Schlüsseldienst haften, da er offensichtlich nicht über die Notwendige Kompetenz/Ausrüstung verfügte.

Der GV höchstens, wenn er trotz des deutlichen Hinweises seitens des Schlüsseldienstes weitere Versuche veranlasst hat.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#10
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

Der Schlüsseldienst hat mit TE kein Vertragsverhältnis, so verweist er an den GV, der GV an den Schuldner, aufgrund dessen Abwesenheit der GV die Tür hatte öffnen lassen müssen.

Der Schaden hat letzlich der Schuldner (Bruder) zu ersetzen, allerdings nicht mehr als unvermeidbaren Schaden. Für den Rest hat der Schlüsseldienst im Regress aufzukommen. GV hat den Namen und die Anschrift des Schlüsseldienstes bekannt zu geben.

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#11
 Von 
guest-12306.03.2013 11:46:56
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 72x hilfreich)

Habe mit meiner Anwältin gesprochen. Sie meinte, das der Schlüsseldienst mit gesundem Menschenverstand hätte sehen müssen, dass die Türe kein Handelsübliches Schloss besitzt und auch dieser nicht die notwendigen Kentnisse besaß. Wegen Sachbeschädigung kann er dran gekriegt werden und mein Bruder muss definitiv NICHT den Schaden bezahlen.

Zwischen dem 1. und dem 2. Termin lagen 6 Tage und wir waren für 19 Tage im Urlaub. Der Brief vom GV kam erst 2 Tage nachdem wir bereits im Urlaub waren. Daher trifft uns keine Schuld! Der GV hatte zwar auf Festnetz mehrmals angerufen, aber wie ebend erwähnt waren wir ja nicht da...

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#12
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

Der Schaden an dem Türschloß ist Folgeschäden von Schulden des Bruders, der der Wurzel aller Übel ist.

Wäre es ein normaler Türschloß gewesen, hatte der GV auch öffnen
lassen müssen.
Mit 19 Tage Urlaub muss der GV auch nicht rechnen. Kein Mittel zum Schuldenausgleich aber genug Geld für 3 Wochen Urlaub ?

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#13
 Von 
guest-12306.03.2013 11:46:56
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 72x hilfreich)

Das hat dich nix mit dem Urlaub zu tun, denn den haben unsere Eltern bezahlt!
Wie die Anwältin schon sagte, hat er den Türschaden definitiv nicht zu bezahlen,
sondern die Versicherung des Schlüsseldienstes. Ausserdem sagte sie mir noch,
dass gerade ermittelt wird, ob der GV auch Mitschuld hat, oder nicht.

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#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Mit der Begründung, dass wenn ich zu Hause gewesen wäre, hätte der GV ihn nicht beauftragen müssen... Bissel frech find ich....
Finde ich auch recht seltsam, praktisch entledigt sich damit der Schlüsseldienst seiner Geschäftsgrundlage. Wenn nämlich jemand zuhause ist, brauche ich diese Dienstleistung eigentlich nie.

Der Schlüsseldienst haftet ziemlich eindeutig. Und einen einwandfreien Zeugen gibt es auch noch.

@icecycle: Also sorry, aber was schreibst du denn da?
quote:
Der Schlüsseldienst hat mit TE kein Vertragsverhältnis
Wozu braucht es ein Vertragsverhältnis? Schadenersatz ist sicher nicht daran gebunden, dass man einen Vertrag eingegangen ist.

quote:
Der Schaden an dem Türschloß ist Folgeschäden von Schulden des Bruders, der der Wurzel aller Übel ist.
Auch das ist Unsinn, der Schaden ist Folge der Unfähigkeit des Schlüsseldienstes. Denk' nochmal über das Beispiel mit dem Pizzadienst nach (das passt nicht nur für den GV, sondern erst recht für den Bruder).

Allenfalls wären imho übliche Schäden hinzunehmen (kleine Kratzer und ein neues Schloss), aber selbst darüber könnte man bei einem so kurzen Zeitraum von 6 Tagen streiten. Niemals aber solch' elementaren Schäden, wie sie hier geschildert wurden.

MfG Stefan

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#15
 Von 
guest-12306.03.2013 11:46:56
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 72x hilfreich)

Richtig.



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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

quote:
den haben unsere Eltern bezahlt!


Umsichtige Eltern würden eher ihrem Kind mit Schuldenabbau helfen, anstatt es zu verwöhnen, das Schuldenmachen fördern.
Die Kosten des GVs und Schlüsseldienstes treiben ja den Schuldbetrag in die Höhe.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120163 Beiträge, 39837x hilfreich)

quote:
Daher trifft uns keine Schuld!

Nein, URLAUB ist KEINE Entschuldigung.

Auch während der Abwesendheit muss man dafür Sorge tragen, das man wichtige Mitteilungen zur Kenntnis nehmen kann. Ansonsten ist man bei ordnungsgemäßem Zugang für negative Rechtsfolgen selbst verantwortlich.
Das gilt insbesondere wenn - wie in diesem Falle hier - mit dem Zugang solcher Mitteilungen gerechnet werden musste.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#18
 Von 
guest-12306.03.2013 11:46:56
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 72x hilfreich)

Was soll denn der Quatsch??!
Keiner wusste, dass mein Bruder solch enorme Schulden hat, dass der GV kommt!! Weder ich, nich meine Elterb wurden benachrichtigt! Er hat es uns erst gesagt, als der Schaden bereits da war. Und wir auch inmer das jetzt gedreht wird! War heute bei Anwältin und sie hat mir bescheinigt, dass weder er noch ich oder meine / unsere Eltern Schuld sind/haben!! Der GV hätte auch die Termine nicht zu dicht halten dürfen. Ausserdem ist der Schlüsseldienstes inkompetent. Hat keine Kenntnisse darüber, dass er an solch sensible Elektr. nicht ran darf. Er wird wegen Sachbeschädigung rangenommen. Das läuft bereits. Ebenfalls läuft ein Verfahren, ob der GV Mitschuld hat, oder nicht.

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#19
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

quote:
Keiner wusste, dass mein Bruder solch enorme Schulden hat,


Aber der Bruder selbst. Also ist er selbst schuld.
Warum nimmt man ihn überhaupt im Schutz ?

Mache ihn haftbar für die durch ihn verursachten Folgeschäden.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12306.03.2013 11:46:56
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 72x hilfreich)

Wie ich schon schrieb, wird er nicht haftbar gemacht und ihn trifft keinerlei Schuld. Unsere Anwältin wird uns ja wohl kaum irgendeinen Müll auftischen.

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

Wer ist der Eigentümer des Einfamilienhauses ?



-- Editiert icecycle am 23.08.2011 11:42

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12306.03.2013 11:46:56
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 72x hilfreich)

Meinen Eltern gehört das Grundstück und mir seit kurzem das Haus.

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-- Editiert eiinzelton am 23.08.2011 13:30

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#23
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Es ist doch egal ob bekannt war, dass der Bruder Schulden hat oder nicht.
Derjenige der den Schaden verursacht und das sollte in diesem Fall der Schlüsseldienst im Auftrag des GV gewesen sein, muss meiner Meinung nach auch für den Schaden haften.



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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12306.03.2013 11:46:56
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 72x hilfreich)

quote:
Derjenige der den Schaden verursacht und das sollte in diesem Fall der Schlüsseldienst im Auftrag des GV gewesen sein, muss meiner Meinung nach auch für den Schaden haften.

Und wenn man logisch denkt, so wie ich und auch unsere Anwältin, dann stimmt das auch!

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"Ich => :pc: "

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Und wenn man logisch denkt, so wie ich und auch unsere Anwältin, dann stimmt das auch! <hr size=1 noshade>


Man kann nicht Andere für das Verschulden des Bruders verantwortlich machen:


Zivilprozessordnung
§ 758 Durchsuchung; Gewaltanwendung
(1) Der Gerichtsvollzieher ist befugt, die Wohnung und die Behältnisse des Schuldners zu durchsuchen, soweit der Zweck der Vollstreckung dies erfordert.
(2) Er ist befugt, die verschlossenen Haustüren, Zimmertüren und Behältnisse öffnen zu lassen.
(3) Er ist, wenn er Widerstand findet, zur Anwendung von Gewalt befugt und kann zu diesem Zweck die Unterstützung der polizeilichen Vollzugsorgane nachsuchen.


Die Wohnung kann er öffnen lassen, wenn ein Durchsuchungsbeschluss vorliegt, § 758a ZPO . Nachdem die Fahrtkosten für Gerichtsvollzieher gnadenlos zusammengestrichen wurden, wird er auch nicht noch mehrmals gnädig darum bitten, den Schuldner doch bitte bitte antreffen zu dürfen.



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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12306.03.2013 11:46:56
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 72x hilfreich)

Wie ich bereits sagte, der Fall ist einfach und ohne Nachteile (ausser den normalen Schulden) für meinen Bruder.

§ 758 ist in diesem Fall hinfällig. Es gibt sogar 2 Zeugen (2 Nachbarn, einer davon Schlosser!), die bezeugen können, dass wohl kein wirklicher Fachmann bei der Sache war...

EDIT:
Wie sich herausstellte, war der beauftragte Schlüsseldienst bereits im Ruhestand und besaß keinerlei Kenntnisse, um diese Tür zu öffnen. Zudem wurde zu der Elektronik und der Zarge auch noch das Mauerwerk beschädigt.

Der Fall ist klar.

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Der Fall ist klar



Sagte bisher Jeder, dass der Bruder der Verursacher ist. Abgesehen davon wird der Gerichtsvollzieher den Schlüsseldienst bestellen, den er immer nimmt....Man kennt sich schließlich schon Jahrzehnte....

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1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12306.03.2013 11:46:56
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 72x hilfreich)

Und.. das sagt mir jetzt, was??

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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

quote:
das sagt mir jetzt, was??

Von A bis O ist der Schuldner schuld.

Als Hauseigentümer machen Sie Ihren Bruder als Erster schuldig,
es ist sein Bier ob er den GV verantwortlich machen will und kann.
Wohnt er im Haus mietfrei ?

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#30
 Von 
Ed Wood
Status:
Schüler
(349 Beiträge, 249x hilfreich)

quote:
Von A bis O ist der Schuldner schuld.


Sorry, aber das ist Unfug.
Wenn der Bruder nur aufgrund seiner Schulden für die Sachbeschädigung eines Schlüsseldienstes verantwortlich wäre, könnte man ja gleich die Tür mit einer Panzerfaust wegschiessen und dann sagen "Soll der Bruder zahlen, wegen dem war ich ja schließlich hier".

Bitte noch einmal das Pizzadienst - Beispiel durchlesen. ;)

Im §758 steht nebenbei bemerkt auch nichts von Sachbeschädigung.
Dass kleinere Schäden an Tür bzw Türschloss manchmal nicht zu vermeiden sind, ist klar - dass ein Fachmann einen solch immensen Schaden verursacht ist jedoch nicht hinnehmbar.
Wie man es auch dreht und wendet: Schadensersatzpflichtig ist und bleibt der Schlüsseldienst und niemand anders.

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"Vor Gericht und auf See sind wir alle in Gottes Hand."

0x Hilfreiche Antwort

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