Hallo!
Frage: Hat ein Vollstreckungsbescheid, gegen den verspätet Widerspruch eingelegt wurde, noch irgendeine Vollstreckungsfunktion?
Danke!
Gültigkeit Vollstreckungsbescheid nach verspätetem Widerspruch
20. Februar 2022
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Frage vom 20. Februar 2022 | 19:49
Von
Status: Beginner (77 Beiträge, 0x hilfreich)
Gültigkeit Vollstreckungsbescheid nach verspätetem Widerspruch
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#1
Antwort vom 20. Februar 2022 | 21:00
Von
Status: Senior-Partner (6429 Beiträge, 2317x hilfreich)
Ist das ein zivilgerichtliches Verfahren ?
Damit kann man einen Gerichtsvollzieher beauftragen.
Wenn die Einspruchsfrist verstrichen ist geht das und man ist in jedem Fall zur Zahlung verpflichtet – sogar wenn die Forderung ungerechtfertigt war.
#2
Antwort vom 20. Februar 2022 | 21:19
Von
Status: Lehrling (1127 Beiträge, 303x hilfreich)
ZitatHat ein Vollstreckungsbescheid, gegen den verspätet Widerspruch eingelegt wurde, noch irgendeine Vollstreckungsfunktion? :
Ein unzulässiges Rechtsmittel hat keine Auswirkung auf die Vollstreckbarkeit des Titels.
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#3
Antwort vom 20. Februar 2022 | 21:37
Von
Status: Unbeschreiblich (120009 Beiträge, 39815x hilfreich)
ZitatHat ein Vollstreckungsbescheid, gegen den verspätet Widerspruch eingelegt wurde, noch irgendeine Vollstreckungsfunktion? :
Klar, und zwar die volle Wirkung
Zitatund man ist in jedem Fall zur Zahlung verpflichtet – sogar wenn die Forderung ungerechtfertigt war. :
Das sehen Gesetzgeber und Rechtsprechung aber komplett anders ...
#4
Antwort vom 20. Februar 2022 | 21:51
Von
Status: Beginner (77 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDas sehen Gesetzgeber und Rechtsprechung aber komplett anders ... :
Was genau meinen Sie damit?
-- Editiert von DaWoop am 20.02.2022 21:52
#5
Antwort vom 20. Februar 2022 | 22:06
Von
Status: Unbeschreiblich (120009 Beiträge, 39815x hilfreich)
ZitatWas genau meinen Sie damit? :
Da gibt es z.B. "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" oder "Vollstreckungsgegenklage" als Rechtsmittel.
#6
Antwort vom 20. Februar 2022 | 22:18
Von
Status: Lehrling (1127 Beiträge, 303x hilfreich)
Wo aber natürlich auch eine Präklusion zu beachten ist.
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