Habe ein Überweisung und Pfändungbeschluss erhalten trotz Insolvenz

25. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
tiingo29
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Habe ein Überweisung und Pfändungbeschluss erhalten trotz Insolvenz

Hallöchen,
Es geht um folgendes, ich habe einen Überweisung und Pfändungbeschluss erhalten, bin jedoch seit 09/2017 in Privatinsolvenz, zur Vorgesichte ich hatte bei der Ursprüunglichen Gläuberliste diesen einen vergessen, als ein Schreiben von meinem Insolvenzverwalter kam, mit der Bitte eine aktuelle Gläuberliste zu übersenden, hab ich dies getan und den Gläuber hinzugefügt.

Jetzt geht es darum ich hab ein P Konto mit der gez. Freigrenze + 1 Unterhaltspflicht.

Der Gläubiger hat in der vergangenen Zeit oft über seinen Rechtsanwalt versucht die Forderung bei mir einzufordern. Letztendlich hat er einen Vollstreckungsbescheid erwirkt und der zuständige Gerichtsvollzieher einen Überweisung und Pfändungbeschluss erwirkt, dieser ist mir nun zugegangen.
Als Drittgläuber sind
A) Beim AG ( der ja schon den Pfändbarenteil meines Lohnes an den Insolvenzverwalter abführt )

und
D) Eine Bank bei der ich ein zweites Girokonto hatte( welches duch den Insolvenzverwalter bereits geschlossen wurdE )

Ich habe nun letzte Woche Donnerstag per Fax an das Zuständige Amtsgericht eine Beschwerde eingereicht mit der Begründung dass dieser Gläubiger in meiner Insolvenz mit drin ist, nun hab ich heute angerufen und die freundliche Dame am Telefon meinte, die Akte liegt bei der Rechtspflergerin( Ich soll mich ende dieser Woche nochmal melden ) ..
Meine Frage, wird jetzt dennoch normal gepfändet oder ist da sowas wie ein Pfändungsstopp einhergegangen?

Meine Hauptbank bei der auch mein Gehalt eingeht steht nicht in diesem Beschluss, kann dennoch von diesem Konto gepfändet werden( bis zum Pfändungsschutz ) oder nicht!?

Vielen Dank

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119658 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von tiingo29):
kann dennoch von diesem Konto gepfändet werden( bis zum Pfändungsschutz ) oder nicht!?

Klar. Wenn der Gläubiger davon erfährt.


Insolvenzverwalter informiert?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
tiingo29
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber dieses Konto steht ja nicht im Beschluss mit drin, müsste dann nicht ein neuer Beschluss her!? Und was passiert wenn der Beschluss nachträglich für unwirksam erklärt wird, was passiert mit dem Geld?

Ich habe meinen Insolvenzverwalter noch nicht davon unterrichtet, soll ich dies tun?

-- Editiert von tiingo29 am 25.09.2018 20:30

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Informiere die drittschuldner über die Sachlage und dass du dich schon beim Gericht gemeldet hast.

Bitte sie das Geld vorläufig nur zu separieren und nicht an den Gläubiger auszuzahlen.

Mehr kannst du derzeit nicht tun. Nur hoffen dass das Gericht zügig arbeitet. Bei solchen Dingen sollte es aber schnell gehen. Sollte es wider erwarten doch gepfändet werden und an die Gläubiger gehen hast du Anspruch auf Rückzahlung.

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#4
 Von 
tiingo29
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):

Informiere die drittschuldner über die Sachlage und dass du dich schon beim Gericht gemeldet hast.


Also bei meinem Arbeitgeber wurde nichts gepfändet, wenn ich meiner Lohnabbrechnung glauben schenken mag, wurden 700 € direkt an den Insolvenzverwalter gezahlt( Hängt mit einer Sonderzahlung zusammen )
Ansonsten wurde da nichts gepfändet.

Das Konto bei der Bank existiert nicht meh und meine jetzige Bank bei der das Gehalt eingeht, steht nicht im Beschluss drin, wie soll ich mich verhalten!?

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Dann abwarten bis das Gericht reagiert. Wenn die Pfändungen da erst mal ins Leere gehen, passiert ja auch vorläufig mit dem Geld nichts. Würde den Arbeitgeber trotzdem formal informieren, dass er Bescheid weiß und auch eine etwaige Drittschuldnerauskunft nicht ausfüllt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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