Haftbefehl wegen EV und trozdem Urlaub

13. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
Alex89123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftbefehl wegen EV und trozdem Urlaub

Hallo...meine frage ist Ich habe einen Haftbefehl den ein gläubiger beantragt hat damit ich die ev abgebe. Ich habe mich mit dem Gerichtsvollzieher aber auf eine Ratenzahlung geeinigt. Nächsten Monat ist die letzte Rate. Meine Frage ist ob ich da jetzt am Samstag trozdem in dem Urlaub fliegen kann oder ob es da Probleme gibt.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Zitat (von Alex89123):
Ich habe mich mit dem Gerichtsvollzieher aber auf eine Ratenzahlung geeinigt.

Damit dürfte der Haftbefehl aus der Welt sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Alex89123):
Meine Frage ist ob ich da jetzt am Samstag trozdem in dem Urlaub fliegen kann oder ob es da Probleme gibt.

"Zivilrechtliche Haftbefehle" (um die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse zu erzwingen) werden grundsätzlich nicht in polizeiliche Datenbanken eingetragen, die entsprechenden Personen auch nicht zur Fahndung ausgeschrieben. Solche Haftbefehle "vollstreckt" der Gerichtsvollzieher. Bei einer Grenzkontrolle weiß niemand davon - es sei denn, der Gerichtsvollzieher steht zufällig mit in derselben Schlange an der Passkontrolle...

https://www.akademie.de/de/wissen/eidesstattliche-versicherung/haftbefehl-bei-nichtabgabe

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

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