Haftbefehl wegen nicht abgegebener Vermögensauskunft und Einwandungkontrolle

19. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
cindylw
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftbefehl wegen nicht abgegebener Vermögensauskunft und Einwandungkontrolle

Hallo alle,

Eine Frage:
wenn Finanzamt eine Haftbefehl wegen nicht abgegebener Vermögensauskunft gegen einen Schuldner beantragt hat, darf der Gerichtsvollzieher Polizeibeamte oder Einwandungkontrolle bei Flughafen zur Hilfe holen um solche Haftbefehl durchzuführen falls der Schuldner nicht gefunden oder im Ausland ist ?

Kurz zur Info:
Laut https://www.heckmann.net/haftbefehl-gerichtsvollzieher/ ist der Haftbefehl also rein zivilrechtlicher Natur und hat nichts mit dem Strafrecht bzw. dem Strafprozessrecht zu tun, und weder kontrollierenden Polizeibeamten bekannt, noch dem Zoll oder anderen öffentlichen Stellen – außer dem Schuldnerverzeichnis.

Danke im Voraus!

-- Editiert von cindylw am 19.01.2019 07:28

-- Editiert von Moderator am 19.01.2019 15:45

-- Thema wurde verschoben am 19.01.2019 15:45

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
darf der Gerichtsvollzieher Polizeibeamte oder Einwandungkontrolle bei Flughafen zur Hilfe holen um solche Haftbefehl durchzuführen falls der Schuldner nicht gefunden oder im Ausland ist ?

Ja.

Der Haftbefehl ist zwar zivilrechtlich und damit erst mal bei der Strafverfolgung nicht direkt bekannt. Aber Amtshilfe ist trotzdem möglich.

Befugnisse zum Ermitteln des Aufenthaltsortes sind irgendwo in der ZPO geregelt.

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