Hallo,
ich weiß zwar nicht genau ob ich nun hier in der richtigen "Abteilung" bin, aber ich versuchs nun einfach mal.
Folgender Sachverhalt:
Ich musste eine Summe von ca 1200€ an die Justizkasse zahlen, es wurde eine Ratenzahlung vereinbart.
Letztes Jahr im Sommer hatte ich dann eine Fehlgeburt und habe durch diesen ganzen gesundheitlichen und auch psychischen Stress schlichtweg alles von mir geschoben was an Verantwortung auf mir lastete, wie eben auch die Zahlung der Raten...
Ich bekam dann einen Haftbefehl zugestellt.
Glücklicherweise konnte ich die Erzwingungshaft noch einmal abwenden und konnte die Forderung in Sozialstunden umwandeln.
Ich habe dann ca 1/3 der Forderung durch soziale Arbeit abgeleistet und dann gebeten den Rest durch Ratenzahlung zu tilgen, was mir auch gewährt wurde.
Nun habe ich zu Weihnachten ein Flugticket nach Österreich bekommen und habe etwas Angst dass ich nicht ausreisen kann, da ich nicht weiß ob dieser Haftbefehl noch immer existiert. Nicht dass ich hinterher dort stehe und die Polizei nimmt mich mit
Also wie sieht das aus? Wird nach einer Ratenzahlungsvereinbarung der alte Haftbefehl gelöscht?
Haftbefehl/Ratenzahlung
9. Januar 2011
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Frage vom 9. Januar 2011 | 18:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftbefehl/Ratenzahlung
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#1
Antwort vom 10. Januar 2011 | 00:54
Von
Status: Unbeschreiblich (119449 Beiträge, 39726x hilfreich)
Zwar würde ich mach meiner Erkenntnis damit rechnen das der Haftbefehl aufgehoben wurde, aber so etwas kann auch mal vergessen werden.
Sicherheitshalber würde ich daher bei der zuständigen Stelle nochmals nachfragen.
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