Haftbefehle in SCHUFA - Löschung?

26. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
BlueMamba
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Haftbefehle in SCHUFA - Löschung?

Guten Tag,

kürzlich habe ich eine Eigenauskunft bei der SCHUFA angefordert. Dort waren 4 Einträge von vergangenen Haftbefehlen verzeichnet. Diese führten dazu, dass ich Mahnbescheide von diversen Gläubigern ignorierte. Nach Überprüfung der Zusammenhänge mit den Einträgen, wurden diese Schulden von mir bereits abgetreten und für erledigt bestätigt. Diese Einträge liegen teilweise schon seit über sechs Monaten zurück.

Wann wird eine Löschung dieser Einträge veranlasst?
Muss ich mich persönlich mit etwaigen beglaubigten Unterlagen bezüglich der Einträge bei der SCHUFA melden, damit diese eine Löschung veranlassen kann?

Ich bitte um Rat, danke.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.09.2010 09:19:44
Status:
Schüler
(320 Beiträge, 117x hilfreich)

--- editiert vom Admin

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Es ist wohl davon auszugehen, daß die Haftbefehle im Schuldnerverzeichnis des Amtsgericht eingetragen worden sind
Diese Daten sind nach drei Jahren zu löschen; die Löschung hat bereits vorher zu erfolgen, wenn Sie der Schufa eine Löschung durch das Amtsgericht nachweisen können. Die Frist beginnt mit dem Tage der Eintragung.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
youngdriver
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo:
Zunächst einmal muss man unterscheiden zwischen Eintragungen in der Schuldnerkartei beim Amtsgericht und Eintragungen in der Schufa.

In der Schufa - das ist eine Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung,
ein privates Kreditbüro - wird viel gespeichert:
Die Schufa ermittelt nicht selbst Daten, vielmehr müssen Banken und andere Vertragspartner des Unternehmens Daten über ihre Kunden liefern. Hierzu ist eine Einwilligung des Kunden erforderlich. Daneben kommen auch Daten aus öffentlichen Quellen, etwa den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte; diese Daten können ohne Einwilligung des Betroffenen verwertet werden.

Liegt eine Einwilligung vor, speichert die Schufa neben Name, Geburtsdatum, gegenwärtigen und früheren Anschriften auch Daten über Aufnahme und vertragsgemäße Abwicklung von Geschäftsbeziehungen („Positivmerkmale“) sowie Daten über nichtvertragsgemäßes Verhalten und gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen („Negativmerkmale“).

Was die Haftbefehle angeht:
Die Haftbefehle, die beim Vollstreckungsgericht ergehen, weil der Schuldner zu einem EV-Termin beim Gerichtsvollzieher nicht erschienen ist, obwohl er ordnungsgemäß geladen wurde, werden in monatlichen Listen zusammengefasst.
Die Schufa bekommt dann jeden Monat eine solche Schuldnerliste übermittelt.

Was die Schufa mit diesen Daten macht? - hoffentlich nur gemäß den gesetzlichen Vorgaben speichern.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang: Die Schufa darf nur "wahre" Daten speichern. Unwahre Daten müssen gelöscht werden!

In der Schuldnerkartei beim Vollstreckungsgericht wird der Haftbefehl 3 Jahre lang geführt.
Nach Ablauf der 3-Jahresfrist erscheint er automatisch nicht mehr.
Ein Haftbefehl darf auch nur 3 Jahre lang vollstreckt werden. Danach verliert er seine Gültigkeit.

Zahlt der Schuldner jedoch vor Ablauf der 3-Jahresfrist die Forderung, wird der Haftbefehl nicht automatisch in der Schuldnerkartei beim Volstreckungsgericht gelöscht. !!!!!!!Weil das Vollstreckungsgericht weiß davon ja nichts!!!!!!!!
Eine solche Löschung muss der Schuldner - unter Vorlage des Vollstreckungstitels bzw. unter Vorlage der Bestätigung des Gläubigers oder des Gerichtsvollziehers selbst veranlassen.

Nur von einer vorzeitigen Löschung eines Eintrags in der Schuldnerkartei erfährt die Schufa vom Vollstreckungsgericht (durch die oben erwähnte monatliche Schuldnerliste).

Im Falle der Zahlung an den Gläubiger (ohne vorzeitige Löschung in der Schuldnerkartei beim Vollstreckungsgericht) müsste der Gläubiger die Zahlung bzw. seine Befriedigung der Schufa mitteilen.

Ob das immer so gemacht wird, bezweifle ich.

Was die Löschungsfristen der Schufa anbelangt, so schau mal unter
http://de.wikipedia.org/wiki/Schufa nach.
Evtl. kannst du dich auch an die Verbraucherservicestelle "deiner Schufa-Geschäftsstelle" wenden.

Gruß Youngdriver

P.S.:
Ein Haftbefehl oder eine EV kann mit Zustimmung des Gläubigers in der Schuldnerkartei auch vor Ablauf der 3-Jahres-Frist gelöscht werden, ohne dass die Forderung vollständig bezahlt wurde.
In diesem Fall muss man sich nur mit dem Gläubiger darüber einigen und eine sogenannte "vorzeitige Löschungsbewilligung" dem Vollstreckungsgericht vorlegen mit dem Antrag, die entsprechende Eintragung in der Schuldnerkartei beim Vollstreckungsgericht zu löschen. Das funktioniert!
Und diese vorzeitige Löschung kommt dann mit der vorgenannten Monatsliste wieder an die Schufa. ;)

16x Hilfreiche Antwort

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