Halbwaisenrente - Nachzahlung pfändbar?

26. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
xxPeaZxx
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Halbwaisenrente - Nachzahlung pfändbar?

Hallo zusammen,

ich bin wegen einer jugendlichen Dummheit (endlich 18, los fettes Auto kaufen...) verschuldet. Da ich das total falsch kalkuliert habe, haben sich die Schulden schließlich auch auf andere Gläubiger ausgebreitet.
Mittlerweile mache ich meine Ausbildung zu Ende und habe ein P-Konto. Zusätzlich erhalte ich auch noch Kindergeld, das wegen einem gestellten Abzweigungsantrag direkt an mich gezahlt wird.

Vor einigen Monaten habe ich meinen Arbeitgeber gewechselt und musste den Antrag für meine Halbwaisenrente erneut stellen. Ich erwarte in Kürze eine Nachzahlung für 5 Monate, das sind nicht ganz 1000€, aber damit wäre ich deutlich über der Pfändungsgrenze. Natürlich hat mir die Halbwaisenrente die letzten Monate schon deutlich gefehlt und ich musste mir für die fällige HU/AU von meinem Auto etwas Geld von Verwandten leihen. Nun ist aber meine Befürchtung, dass ich das geliehene Geld nicht zurückzahlen kann, weil der Großteil davon gepfändet wird.
Ich habe hier schon einen anderen Beitrag gelesen in dem stand, dass eine Halbwaisenrente auch gepfändet werden darf (siehe hier)
Wenn ich den [link=https://dejure.org/gesetze/ZPO/850b.html]§850b ZPO [/link] Absatz 1.4 richtig verstanden habe ist die Versicherungssumme nicht hoch genug, sodass der Betrag eigentlich nicht gepfändet werden darf. Trotzdem gilt es dann als Guthaben auf dem Bankkonto und könnte widerum doch gepfändet werden.
In der Ausbildung bin ich auf dieses Geld angewiesen, ohne Unterstützung meiner Verwandten hätte ich die letzten Monate ohne Halbwaisenrente nicht bestreiten können.

Freue mich über jede Antwort, aber bitte hier keine Schuldenberatung betreiben.

-- Editier von xxPeaZxx am 26.08.2017 13:48

-- Editier von xxPeaZxx am 26.08.2017 14:01

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Auf dem P-Konto zählen die $$ 850 ff. ZPO erst mal nicht. Da geht es wirklich stumpf nach dem Freibetrag. Wenn etwas sozusagen an der Quelle unpfändbar wäre, muss für das P-Konto ein Antrag bei Gericht gestellt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xxPeaZxx
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Eidechse,
danke für die Antwort.
Könntest du bezüglich diesem Antrag noch etwas ins Detail gehen? Habe bisher keine guten Erfahrungen mit Anwälten gemacht, deswegen würde ich so gut es geht ohne einen auskommen...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2405 Beiträge, 714x hilfreich)

Du gehst zu deinem AG, nimmst sämtliche Unterlagen mit und der Rechtspfleger erlässt einen Beschluss. Ob er die Halbwaisenrente allerdings wirklich freigibt?

0x Hilfreiche Antwort

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