Haus ersteigert/hausfriedensbruch?

27. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Kathrin Bernard
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus ersteigert/hausfriedensbruch?

Hallo zusammen!
Wir haben Ende Februar ein Haus ersteigert. Am 20. April war der Verteilungstermin, das Haus gehört jetzt mit allen Rechten und Pflichten uns. Das heißt natürlich auch, daß wir die Finanzierung bezahlen müssen.
Wir haben die ehemaligen Eigentümer in einem persönlichen Gespräch Ende Februar und am 09.04. auch schriftlich, aufgefordert das Haus bis zum 30.04. zu räumen. War soweit auch alles okay, die sagten, kein Problem, wir ziehen zum 30.04. aus. Wir haben also alles vorbereitet, da erhalten wir, 8Tage vor dem geplanten Umzug, von deren Anwalt ein Schreiben, daß die Leute erst zum 01.07.2010 ausziehen werden.
Wir möchten eigentlich vermeiden, die Leute per Zwangsräumung rauszuschmeißen, weil wir befürchten, daß sie sich dann völlig dreist und quer stellen. Doch wenn wir jetzt einlenken und uns auf den 01.07. einigen, haben wir trotzdem das Recht, das Haus zu betreten, wann immer wir wollen. Natürlich mit telefonischer Anmeldung, aber was machen wir, wenn die sich weigern? Ist das dann Hausfriedensbruch, wenn wir trotzdem auftauchen?
Und können wir von denen soetwas wie Nutzungdausfall verlangen? Schließlich zahlen wir den Kredit ab, d.h., die leben dort auf unsere Kosten.
Wir wissen im Moment gar nicht so recht, wie wir vorgehen sollen. Auf Dauer sind wir auch nicht in der Lage doppekt zu bezahlen. Auf das Schreiben, daß die erst 01.07. ausziehen, haben wir noch gar nicht reagiert.
Kann uns jemand Tipps geben?
Danke und viele Grüße Kathrin

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kathrin Bernard
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe noch vergessen, zu erwähnen, daß wir vorher, d.h. vor dem Umzug im Garten einige Dinge ändern und umbauen möchten. Dürfen wir das, da es doch unser Haus und Grundstück ist, oder dürfen die Leute, die dort wohnen (unrechtmäßig, kein Mietvertrag und auch sonst nichts) uns das verwehren? Mit den Umbauten im Haus warten wir dann, bis wir wirklich drin sind.
Danke und viele Grüße Kathrin

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#2
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Mit dem Zuschlag haben Sie alle Rechte eines Eigentümers erworben.
Bei allem Wohlwollen ist es unzumutbar, eine derart späte Räumung in Kauf zu nehmen, zumal der Alteigentümer rechtzeitig von der Versteigerung wußte und darauf vorbereitet gewesen ist, sich eine Wohnung zu verschaffen. Sie hätten das Recht, bereits nach erfolglosen Ablauf der ihm zur Räumung gesetzten Frist den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsräumung zu beauftragen, wenn Sie ernsthaft gegen eine so späte Räumung sein sollten, Der AE wird Ihnen nach m.M. das Betreten des Grundstücks gestatten müssen, wenn es um wichtige Dinge für Sie geht, ohne daß Handlungen´vorgenommen werden, die der AE als Besitzstörung empfinden könnte.


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