Herausgabe beweglicher Sachen (883 ZPO)

2. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Zaldoran
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 5x hilfreich)
Herausgabe beweglicher Sachen (883 ZPO)

Hallo zusammen.

Für die Vollstreckung von Geldforderungen gibt es ja mittlerweile den standartisierten Vollstreckungsauftrag. Gibt es etwas ähnliches auch für die Herausgabe von Sachen, oder wird hier weiterhin freitext formuliert? Im Justizportal habe ich keinen entsprechenden Vordruck gefunden, und im WWW finden sich nur vereinzelt Muster die im, Freitext abgefasst sind.

Und wenn freitext, ist die Anberaumung eines Termins zur Identifizierung der Sache(n) zwingend, oder kann man den GV auch beauftragen, die Sache(n) anhand eindeutiger Lichtbilder zu identifizieren?

Danke und Gruß,
Zaldo

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Der Antrag ist formlos möglich.
An sich sollte weder ein Termin noch irgendwelche Lichtbilder notwendig sein. Der Gegenstand sollte aus dem Titel heraus eindeudig identifizierbar sein.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Zaldoran
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke :-)

0x Hilfreiche Antwort

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