Hallo zusammen.
Für die Vollstreckung von Geldforderungen gibt es ja mittlerweile den standartisierten Vollstreckungsauftrag. Gibt es etwas ähnliches auch für die Herausgabe von Sachen, oder wird hier weiterhin freitext formuliert? Im Justizportal habe ich keinen entsprechenden Vordruck gefunden, und im WWW finden sich nur vereinzelt Muster die im, Freitext abgefasst sind.
Und wenn freitext, ist die Anberaumung eines Termins zur Identifizierung der Sache(n) zwingend, oder kann man den GV auch beauftragen, die Sache(n) anhand eindeutiger Lichtbilder zu identifizieren?
Danke und Gruß,
Zaldo
Herausgabe beweglicher Sachen (883 ZPO)
2. Mai 2017
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Frage vom 2. Mai 2017 | 21:34
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 5x hilfreich)
Herausgabe beweglicher Sachen (883 ZPO)
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 3. Mai 2017 | 08:59
Von
Status: Praktikant (998 Beiträge, 574x hilfreich)
Der Antrag ist formlos möglich.
An sich sollte weder ein Termin noch irgendwelche Lichtbilder notwendig sein. Der Gegenstand sollte aus dem Titel heraus eindeudig identifizierbar sein.
#2
Antwort vom 4. Mai 2017 | 14:37
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 5x hilfreich)
Danke :-)
Und jetzt?
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