Kann man von jmd, der den Zuschlag bei der Zwangsversteigerung eines Grundstücks erhalten hat, eine Maschine die Herausgabe fordern? Auf das Grundstück wurde eine Briefhypothek aufgenommen, zur Sicherung eines Bankdarlehens. Von dem Geld des Darlehens wurde dann diese Maschine gekauft. Also müsste der, der das Grundstück ersteigert hat, diese doch rausgeben, oder?
Herausgabe nach Zwangsvollstreckung?
8. September 2008
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Frage vom 8. September 2008 | 10:38
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 8. September 2008 | 10:40
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Sorr, gerade nur kopiert, wollte antworten.bin niocht sicher ange11, ob Du den richtigen Unterpunkt gewählt hast. Vielleicht solltest Du das lieber unter ZivilR allg reinstellen???
#2
Antwort vom 8. September 2008 | 10:49
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 4x hilfreich)
Aha, warum hast Du das dann hier noch mal als neues Thema reingestellt? Allg Zivilrecht hab ich hier nicht gefunden, denke aber schon, dass das hier reingehört.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 8. September 2008 | 10:54
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich hatte mich schon entschuldigt, auch wenn ich da glatt nen Buchstaben vergessen hatte. Wollte eigentlich mein Thema reinsetzen, bin aber vorher über Deins gestolpert und dann kopiert, um was dazu zu schreiben. War nicht böse gemeint...
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