Folgendes Problem.
Eine Freundin von mir hat von ihrem Ehemann das gemeinsame Haus ( beide sind aber Darlehensnehmer )geschenkt bekommen. Und auch seine Eigentumswohnung ( er alleiniger Darlehensnehmer) die vermietet wird. Die Kredite laufen noch . Nun kam der Supergau, der Ehemann hat seine Arbeit verloren und die vermietete Wohnung steht leer und nun fehlen ca 700 Eur Mieteinnahmen :-( es sind gravierenden Schimmelschäden festgestellt worden und kann somit nicht mehr vermietet werden. Was passiert nun mit dem Haus und der Mieteigentumswohnung? Werden die nun meiner Freundin wieder weggenommen wenn der Mann die Raten nicht mehr bezahlen kann? Denn die Bank steht ja im Grundbuch.
vielen Dank und lg Hellen
-- Editiert von Moderator am 21.02.2018 11:59
-- Thema wurde verschoben am 21.02.2018 11:59
Hilfe, was wird aus der Wohnung?
21. Februar 2018
Thema abonnieren
Frage vom 21. Februar 2018 | 11:34
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 7x hilfreich)
Hilfe, was wird aus der Wohnung?
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#1
Antwort vom 21. Februar 2018 | 11:42
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Wenn eine Grundschuld besteht kann auch vollstreckt werden. Ob es davor eine Schenkung gab oder nicht ist erst mal relativ egal.
-- Editiert von mepeisen am 21.02.2018 11:42
#2
Antwort vom 21. Februar 2018 | 17:47
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
Die Eigentümerin der Wohnung sollte die Wohnung umgehend renovieren um so wieder Vermietbarkeit herzustellen.
Ansonsten droht die Zwangsversteigerung und der Ersteigerer freut sich.
Berry
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#3
Antwort vom 22. Februar 2018 | 13:15
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 7x hilfreich)
und was würde mit dem Wohnhaus passieren, was beide bewohnen? Würde man das wegnehmen?
#4
Antwort vom 22. Februar 2018 | 14:22
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatWürde man das wegnehmen? :
Wir kennen nicht die vertraglichen Vereinbarungen. Haftet der Schuldner jedoch mit seinem gesammten Vermögen, oder ist das Wohnhaus sogar extra als weitere Absicherung eingetragen, könnte es auch sein, dass das Wohnhaus untern Hammer kommt.
Ein Blick in den Darlehnsvertrag schafft hier Klarheit.
Berry
#5
Antwort vom 22. Februar 2018 | 14:29
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39861x hilfreich)
Auch das Wohnhaus kann gepfändet werden, genau wie das restliche Vermögen, Einkommen, ...
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