Hilfe, was wird aus der Wohnung?

21. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
hellen2002
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 7x hilfreich)
Hilfe, was wird aus der Wohnung?

Folgendes Problem.
Eine Freundin von mir hat von ihrem Ehemann das gemeinsame Haus ( beide sind aber Darlehensnehmer )geschenkt bekommen. Und auch seine Eigentumswohnung ( er alleiniger Darlehensnehmer) die vermietet wird. Die Kredite laufen noch . Nun kam der Supergau, der Ehemann hat seine Arbeit verloren und die vermietete Wohnung steht leer und nun fehlen ca 700 Eur Mieteinnahmen :-( es sind gravierenden Schimmelschäden festgestellt worden und kann somit nicht mehr vermietet werden. Was passiert nun mit dem Haus und der Mieteigentumswohnung? Werden die nun meiner Freundin wieder weggenommen wenn der Mann die Raten nicht mehr bezahlen kann? Denn die Bank steht ja im Grundbuch.

vielen Dank und lg Hellen

-- Editiert von Moderator am 21.02.2018 11:59

-- Thema wurde verschoben am 21.02.2018 11:59

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn eine Grundschuld besteht kann auch vollstreckt werden. Ob es davor eine Schenkung gab oder nicht ist erst mal relativ egal.

-- Editiert von mepeisen am 21.02.2018 11:42

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Die Eigentümerin der Wohnung sollte die Wohnung umgehend renovieren um so wieder Vermietbarkeit herzustellen.

Ansonsten droht die Zwangsversteigerung und der Ersteigerer freut sich.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hellen2002
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 7x hilfreich)

und was würde mit dem Wohnhaus passieren, was beide bewohnen? Würde man das wegnehmen?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von hellen2002):
Würde man das wegnehmen?


Wir kennen nicht die vertraglichen Vereinbarungen. Haftet der Schuldner jedoch mit seinem gesammten Vermögen, oder ist das Wohnhaus sogar extra als weitere Absicherung eingetragen, könnte es auch sein, dass das Wohnhaus untern Hammer kommt.

Ein Blick in den Darlehnsvertrag schafft hier Klarheit.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Auch das Wohnhaus kann gepfändet werden, genau wie das restliche Vermögen, Einkommen, ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.157 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen