IKK Classik

10. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
andovision
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
IKK Classik

Ich habe mal eine allgemeine Frage. Wenn ein Gerichtsvollzieher in meine Wohnung möchte und ich ein Schreiben von der IKK Classic bekomme wo er als GV betitelt wird. Normalerweise kommt das ja vom Amtsgericht. Die nächste Androhung wo er ankreuzten könnte wäre die Vermögensauskunft sowie die Öffnung meiner Wohnung auch ohne das ich dabei bin. Der Brief kam von keinem Gericht sondern von der IKK Classic. Briefpapier von IKK Classic in Dillenburg. der GV wohnt in DA wo die auch ein Büro haben. Ist das alles so Rechtens?

-- Editiert von Moderator am 10.06.2019 22:51

-- Thema wurde verschoben am 10.06.2019 22:51

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Jürgen Vasel
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

Sehr geehrter Fragesteller,

gern bin bereit, Ihre Fragen zu beantworten. Bitte schicken Sie zunächst per e-mail an anwalt@ra-vasel.de die Schriftsücke zu, welche Ihnen der Gerichtsvollzieher übergeben hat!

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7100 Beiträge, 1480x hilfreich)



Zum Sachverhalt: Ein Gerichtsvollzieher kann auch direkt ohne Gericht beauftragt werden. Das scheint hier der Fall zu sein. Dann gibt es die Post natürlich mit seinem Briefkopf usw..

Ihre Fragen sind aber etwas wirr - was steht denn nun genau in diesem Schreiben

-- Editiert von Moderator am 13.06.2019 15:35

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
andovision
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, es ist ein Vollstreckungsbeamter mit einem Schreiben der IKK Classic. Biefkopf usw.. Die haben anscheinend einen eigenen Vollstreckungsbeamten. Ist das zulässig?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von andovision):
Die haben anscheinend einen eigenen Vollstreckungsbeamten. Ist das zulässig?


Nicht das ich wüsste.
aber es dürfte sich um eine Vollstreckung durch das Hauptzollamt handeln.

Ist die Forderung denn berechtigt?
Falls ja, warum lässt Du es dann zur Vollstreckung kommen, das kostet doch nur weiteres Geld?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

Die Krankenkassen haben eigene Vollstreckungsbeamte und die dürfen die angedrohten Maßnahmen vornehmen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
andovision
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, haben die auch einen Dienstausweis?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
carosschatz
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von andovision):
Ok, haben die auch einen Dienstausweis?


Wenn er seriös ist ja, wenn nein ist er kein Beamter. Er muss sich dir gegenüber legitimieren. Steht er vor der Tür kommen von dir bevor du etwas anderes sagst folgende Fragen:

1.: Wer sind sie?
2.: darf ich ihren Ausweis sehen?

Er ist verpflichtet dir seinen Ausweis zu zeigen damit du dich von der Echtheit überzeugen kannst. Namen gut merken, kooperativ zeigen aber erst mal nichts unterschreiben oder so. Am besten wendest du dich an einen Anwalt oder Schuldnerberatung. Die Krankenkassen drehen dir, wenn es um Forderungen geht, die Worte im Mund um, natürlich nur zu ihrem eigenen Vorteil. Wenn du dich für einen Anwalt entscheidest sollte er unbedingt spezialisiert auf sozialrecht sein.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.492 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen