Hallo, wir haben vor einem Jahr eine Immobilie erworben. Im Notarvertrag stand drin, dass das Objekt in Abteilung 3 lastenfrei übertragen wird. Nach einem Jahr haben wir nun vom Notar einen Brief bekommen in dem drin steht, dass zwischenzeitlich eine Zwangssicherungshypothek (vom Verkäufer) in Abteilung 3 eingetragen wurde und deswegen keine Eigentumsumschreibung stattfinden kann. Wie können wir nun Eigentümer werden? Vielen Dank
Immobilie gekauft - Zwangssicherungshypothek eingetragen
Notfall oder generelle Fragen?
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ZitatHallo, wir haben vor einem Jahr eine Immobilie erworben. :
Ganz offenbar nicht.
ZitatWie können wir nun Eigentümer werden? :
In den die Zwangssicherungshypothek wieder verschwindet.
Zitatdass zwischenzeitlich eine Zwangssicherungshypothek (vom Verkäufer) in Abteilung 3 eingetragen wurde :
Und warum genau hat der Verkäufer eine Zwangssicherungshypothek eintragen lassen?
Wir haben sehrwohl eine Immobilie erworben da der Notarvertrag unterzeichnet wurde, die Zahlungsaufforderung des Notars versendet wurde und der Kaufpreis gezahlt und bestätigt wurde vor einem Jahr. Es kam auch direkt danach ein Brief vom Amtsgericht dass die Vormerkung in Abteilung 2 eingetragen wurde.
Mir ist nicht bekannt wer oder warum die Abteilung 3 belastet wurde. Schulden haben wir persönlich zumindest keine.
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ZitatNach einem Jahr haben wir nun vom Notar einen Brief bekommen in dem drin steht, dass zwischenzeitlich eine Zwangssicherungshypothek (vom Verkäufer) in Abteilung 3 eingetragen wurde und deswegen keine Eigentumsumschreibung stattfinden kann. :
Was hat die Zwangshypothek mit der Eintragung des Eigentums zu tun? Weshalb hat nach einem Jahr noch keine Eigentumsumschreibung stattgefunden?
Der Vormerkungsberechtigte hat einen Anspruch auf Löschung der Zwangshypothek. Einfach mal gockeln unter "Zwangshypothek nach Vormerkung".
Die Zwangshypothek hat insofern etwas mit der Eintragung zu tun, da diese Hypothek laut Notar das Grundbuchamt daran hindert unser Eigentum einzutragen. Das Amt hat sich halt ein Jahr Zeit gelassen uns als neuen Eigentümer einzutragen. Und jetzt wo auf den Verkäufer nachträglich eine Hypothek eingetragen wurde können wir nicht als neuen Eigentümer eingetragen werden. Wir sind ja in dem Fall der Vormerkungsberechtigte. Wo können wir denn die Löschung geltend machen? Müssen wir nun das Grundbuchamt dazu auffordern die Eintragung in Abteilung 3 rückgängig zu machen?
ZitatWir haben sehrwohl eine Immobilie erworben :
Erworben hat man sie, wenn man auch Eigentümer ist.
Eigentümer ist man wenn man entsprechend als Eigentümer im Grundbauch steht.
Aktuell befindet man sich noch im Prozess des Erwerbs.
ZitatDer Vormerkungsberechtigte hat einen Anspruch auf Löschung der Zwangshypothek :
Richtig, siehe auch § 883 BGB.
Ich frage mich nur, weshalb der Notar hier nun behauptet, dass keine Eigentumsumschreibung mehr möglich wäre, denn vom § 883 BGB sollte er ja auch schon mal gehört haben ...
In welcher Reihenfolge sind denn die Eintragungen erfolgt? Ich vermute mal:
Abschluss Kaufvertrag
Eintragung Zwangssicherungshypothek
Eintragung Auflassungsvormerkung
Dann aber würde der § 883 BGB nicht greifen.
Die Eigentumsvormerkung wurde ebenfalls vor einem Jahr eingetragen. Ich hoffe mal nicht dass die Hypothek zwischen Unterzeichnung und Auflassung dazu kam.
ZitatIch hoffe mal nicht dass die Hypothek zwischen Unterzeichnung und Auflassung dazu kam. :
Das wäre dann aufzuklären.
ZitatIch hoffe mal nicht dass die Hypothek zwischen Unterzeichnung und Auflassung dazu kam. :
... Auflassungsvormerkung, nicht Auflassung.
ZitatWie können wir nun Eigentümer werden? Vielen Dank :
Es gibt doch nur einen Grund, warum der VK eine diese Hypothek hat eintragen lassen können. Es wurde so im KV vereinbart und dient meist zur Sicherung bis der gesamte Kaufpreis bezahlt wurde. (Berichtigt mich bitte, wenn ich da falsch liege)
Wann wurde der komplette Kaufpreis bezahlt?
Der komplette Kaufpreis wurde letztes Jahr bezahlt. Wir vermuten dass der Verkäufer Insolvent ist und deswegen die Hypothek eingetragen wurde.
ZitatUnd jetzt wo auf den Verkäufer nachträglich eine Hypothek eingetragen wurde :
Sry das hatte ich missinterpretiert.
Wir hatten mal ein ähnliches Problem, du solltest da ziemlich zügig tätig werden. Wie stellt sich der Notar dazu?
Jetzt, wo du einen neuen Thread (anderes Thema) aufgemacht hast würde mich mal interessieren, was hier weiter passiert ist.
ZitatJetzt, wo du einen neuen Thread (anderes Thema) aufgemacht hast würde mich mal interessieren, was hier weiter passiert ist. :
Der Notar hat dem Käufer geraten sich mit der Verkäuferin in Verbindung zu setzen. Diese reagiert jedoch nicht. Also war es nicht möglich wie im Notarvertrag unterzeichnet einen lastenfreien Übergang zu gewährleisten.
Auch der Rechtsanwalt / Insolvenzverwalter der Verkäuferin wollte die Hypothek nicht austragen lassen.
Deswegen empfahl der Notar das Eigentum trotz Hypothek umschreiben zu lassen da sonst kein Eigentumsübergang stattfinden kann. Dies wurde so umgesetzt und nach erfolgreichem Eigentumsübergang den Insolvenzverwalter nochmals angeschrieben was eine fremde Hypothek auf dem Grundstück des Käufers zu suchen hat. Verkäufer war dann ja nicht mehr Eigentümer. Danach wurde die Hypothek auch ausgetragen. Kosten dafür musste der Käufer leider übernehmen.
Sehr seltsamer Ablauf.
Aber danke für die Information!
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