Immobilie verschenken/aufgeben und Streupflicht

25. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Else S.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Immobilie verschenken/aufgeben und Streupflicht

Ich hoffe, dass ich meine Frage hier richtig eingruppiert habe.

Folgendes ist der Fall.

Mann und Frau leben seit 6 Jahren getrennt, sind seit einem Jahr geschieden. Zwei Jahre vor der Heirat haben sie sich gemeinsam ein Haus gekauft. Als die Frau sich von dem Mann getrennt hat, hat sie ihm das Haus überlassen. Sie ist ausgezogen, er lebte in dem Haus bis vor einem Jahr. Dann zog der Mann mit seiner neuen Lebensgefährtin in ein neues Haus, was sie kaufte. Der Mann stellte die Zahlungen von dem Haus an die Bank ein. Es steht nun die Zwangsversteigerung an.

Nun hat die Frau von dem Mann einen Brief bekommen, indem folgendes steht:

Da beide ja noch zur Hälfte Eigentümer des Hauses sind, will der Mann seinen Eigentumsanteil des Hauses der Frau schenken. Die andere Möglichkeit die der Mann der Frau unterbreitet ist, das Eigentum gemäß § 928 BGB gemeinsam aufzugeben.

Hierzu meine erste Frage:
Was würde das für die Frau bedeuten, bzw nach sich ziehen. Der Mann hat schon durch einige Handlungen die Frau versucht über den Tisch zu ziehen.

Ausserdem stellt der Mann in dem Brief die Frage, wie dieses Jahr die Regelung bzgl der Streupflicht geregelt werden soll. Er stellt sich alle zwei Wochen von samstags bis freitags dazu bereit, sich darum zu kümmern. Er wohnt aber auch nur wenige Meter von dem Objekt entfernt, die Frau jedoch lebt 200 km weit entfernt.

Welche Möglichkeiten bieten sich da an, um dieser Streupflicht nachzukommen?

Danke schon im vorraus für die Hilfe!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.11.2010 19:59:49
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 14x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mic67
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 35x hilfreich)

Da gibt es noch Kredite für das Haus ?
Wer ist Kreditnehmer ? Bestimmt beide Parteien, oder ?

Die Bank möchte ihr Geld - wenn die Zwangsversteigerung nicht genug einbringt, bleiben Sie auf auf Schulden sitzen.

Ich würde da gar nichts unterschreiben.

Gruß
Mic

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Hallo,
ich würde auch nichts unterschreiben. Und wenn doch nützt es auch nicht viel.
Ich vermute mal das beide im Grundbuch stehen und beide den Kreditvertrag unterschrieben haben.
Was ist wenn der Mann seinen Anteil der Frau überschreibt? Nichts, höchstens das er von der Streupflicht entbunden ist. Die Bank wird ihn bestimmt nicht aus dem Kreditvertrag entlassen.
Was ist wenn beide ihr Eigentum aufgeben? Auch nichts. Nur das beide von der Streupflicht entbunden sind.
Geben beide das Eigentum auf wird die Bank trotzdem die Zwangsversteigerung einleiten um wenigstens einen Teil des Geldes zu bekommen. Die Schulden haben dann BEIDE an der Backe. Bleibt meistens nur noch die Insolvenz.
Die Schulden verschwinde nämlich nicht mit der Hausaufgabe!
Besser wäre es das Haus gemeinsam zu verkaufen und so einen möglichst hohen Erlös zu erzielen...
Korrigiert mich wenn ich falsch bin.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Ach ja, wenn ich meiner Streupflicht nicht nachkommen kann muss ich jemanden dafür Beauftragen. Es gibt Firmen die solche Aufgaben gegen ein Entgelt übernehmen....

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Es gibt aber keine Firmen, die das umsonst machen.
Und wenn schon eine ZV bevorsteht, wird auch das Geld knapp sein.

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