Innerhalb von 3 Tagen EV?

9. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
knutschkugel24
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Innerhalb von 3 Tagen EV?

Hallo zusammen,

ich habe am 5.08.09 ein Schreiben von einem GV bekommen. Er hat versucht mich in meiner Wohnung anzutreffen; ich bin berufstätig und war logischerweise nicht daheim. Ich soll mich mit ihn in Verbindung setzen.

Am 06.08.09 habe ich ihn von der Arbeit aus angerufen, so mitten all den leuten; was mein Fehler war. Nun gut, er teilte mir mit wann ich endlich zu zahlen gedenke. Ich sagte ihm von meinen Geld zahle ich schon Gläubiger ab was sogar unter der Pfändungsgrenze geht. Ob er nicht mit einer "Minirate" vorerst zufrieden ist und ich ab Nov dieses Jahres dann eine höhere Rate bezahlen kann, da ich zwei Gläubiger erledigt habe. Er meinte das dies nicht ginge und ich die ev ablegen soll. Am 11.08.09 muss ich ins Büro und die EV ablegen. Alles was er wollte war die Kto.-Nr, Rentennachweis, Mietvertrag und Sozialversicherungsausweis. Alle Lebensversicherungen die ich habe soll ich mitbringen. Da ich unter Zeitdruck stande habe ich zugesagt! (Noch größerer Fehler)
Ein Bekannter ist bereit mir die erste Rate zu geben, auch habe ich mich mit dem Gläubiger in Verbindung gesetzt, nur leider noch nichts gehört. Ich versuche sogar einen Nebenjob anzunehmen nur durch meinen jetzigen Beruf ist das mehr als nur schwierig.
Meine Frage daher:
Kann der GV ohne Durchsuchung nach pfändbaren Gegenständen die EV verlangen? Ohne Zustellung einfach so mündlich? Dieses Vermögensverzeichnis soll ich innerhalb einer halben std. ablegen. Ich habe alle Papiere beisammen bis auf den Mietvertrag, da ich nicht mehr klar denken kann und der Zeitdruck wird immer grösser finde ich schon nichts mehr. An wen soll ich mich denn wenden?
Danke im Vorraus.
Knutschkugel



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