Jugendamt klärt ungenügend über Ratenzahlungen auf und vollstreckt danach.

21. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Kwijo11
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Jugendamt klärt ungenügend über Ratenzahlungen auf und vollstreckt danach.

Hallo,
hat ein Jugendamt gegenüber einem Schuldner von Unterhaltsvorschussleistungen eine gewisse Auskunftspflicht wie viele Raten inzwischen eingegangen sind?

Zur Vorgeschichte:
Unterhaltspflichtiger kann 2 Monate (2014) keinen Unterhalt bezahlen worauf die Mutter beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss á 180 € beantragt und bewilligt bekommt. Der andere reguläre Unterhalt wird parallel an die KM weitergezahlt.

Mit dem JA wird eine Ratenzahlungsvereinbahrung getroffen.

Der Schuldner begleicht á 20€ insgesamt 200 € von den 360 €. Es kommen für 2016 und 2017 weitere 2 Monate á 180 € hinzu. Somit beläuft sich die Gesamtsumme UVG = 520 €.
Es werden weitere 240 € in Raten getilgt.
Der Schuldner bleibt mit den Ratenzahlungen für 3 Wochen in Rückstand, sodass das Jugendamt ihm eine Erinnerung zusendet. Der Schuldner bittet um eine Aufstellung bisher eingezahlter Raten und erhält folgende Aufstellung.
Ab 2016 waren bei Ihnen für geleisteten Unterhaltsvorschuss ein Unterhaltsrückstand in Höhe von insgesamt 360 € aufgelaufen. Sie leisteten 80 € somit verbleiben 280 € offener Unterhaltsrückstand.

In den Jahren ging der Überblick beim Schuldner leider etwas verloren, sodass er die Zahlungen stoppte, sodass er eine genaue Aufstellung anfragte. Diese wurde jedoch nicht erstellt und auch bei Auskunftzwecken wurde kein Bezug genommen auf alle bisher gezahlten Raten. Sondern nur auf die 80 € wie zuletzt.
Der Schuldner ging von einem Fehler aus und stoppte die Zahlungen erneut, um kein Geld auf falsche Konten zu senden.
Inzwischen veranlasste das JA eine Umschreibung der Vollstreckungsklausel (da Schuldner umgezogen) worin aber eine falsche Summe stand. Der Schuldner wurde hierfür zuvor schriftlich gefragt und stimmte dem nicht zu. Sei aber weiter bereit Raten zu begleichen, wenn Klärung über alle bisher gezahlten Raten herrsche.

Es erfolgte ohne weitere Reaktion eine Vollstreckungsandrohung (weitere Gerichtskosten), worauf sich der Schuldner an das 1.Jugendamt wandte und sämtlich Belege von Überweisungen vorlegte. Erst hierauf erstellte das 1.JA eine gesamte Aufstellung bisher eingegangener und somit ersichtlich nachvollziehbar offener Beträge.
Zudem gestand sich das 1.JA zu, dass die Umschreibung der Urkunde (welche der Gerichtsvollzieher vorlegte) eine fasche Summe enthielt. Dies sei aber nicht weiter wichtig, da die Vollstreckung über die richtige Summe erfolgte.

Nun noch einmal zur anfangs gestellten Frage. Hätte das Jugendamt bei einer Anfrage alle bisher gezahlten Raten nennen müssen, sodass der Schuldner Klarheit erhält?
Und letztens, ist die Zwangsvollstreckung denn formal anzuerkennen, auch wenn die vorgelegte Urkunde einen zu hohen (380 anstatt 360 €) Betrag enthielt. Vollstreckt wuden jedoch die offenen 260 € plus ca. 50 € Vollstreckungskosten.
Das Jugendamt räumte ein, die Vollstreckung auszusetzen bei Aufnahme der Ratenzahlungen. Jedoch müsse man die Vollstreckungskosten tragen.

Oh man, viel Text. Kennt sich hier jemand aus, ob das alles so rechtens lief?




-- Editiert von Kwijo11 am 21.05.2019 12:18

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
hat ein Jugendamt gegenüber einem Schuldner von Unterhaltsvorschussleistungen eine gewisse Auskunftspflicht wie viele Raten inzwischen eingegangen sind?

Kurz und bündig: Nö. Im Normalfall ist es Aufgabe des Schuldners, den Überblick zu behalten.

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