Jugendamt schickt Zwangsvollstrecker mit falscher Forderung.

16. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Kwijo11
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Jugendamt schickt Zwangsvollstrecker mit falscher Forderung.

Hallo,
angenommen das Jugendamt geht von einer falschen offenen Summe aus und leitet auf dessen Grundlage ein Zwangsvollstreckung ein. Es soll hier um rückständigen Unterhaltsvorschuss gehen, welcher anfangs in Raten zurückgezahlt wurde und man eine Zeit lang aus finanziellen Gründen stoppte.
Als das Jugendamt eine Aufstellung mit der restlich zu zahlenden Summe versendete, war diese fehlerhaft. Mit Belegen wurde darauf hingewiesen, dass diese falsch sei. Das Jugendamt versandte einen weitern Bescheid und korrigierte die Summe zwar aber noch nicht korrekt.
Leider habe ich dann einige Wochen vergehen lassen und nun die Zwangsvollstreckung des falschen Betrages erhalten (gelber Brief).
Was kann man tun, wenn die Summe welche gefordert wird, immer noch falsch ist? Also zu hoch.
Und wer zahlt nun die Vollstreckungsgebühren?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Dem gelben Brief widersprechen - dann wird das Amt klagen

Mit den Belegen den Gerichtsvollzieher überzeigen, dass die Forderung zu hoch ist

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Kwijo11):
Was kann man tun, wenn die Summe welche gefordert wird, immer noch falsch ist? Also zu hoch.
Und wer zahlt nun die Vollstreckungsgebühren?


Die als richtig erachtete Summe sofort zahlen und das Gespräch mit dem Sachbearbeiter suchen hinsichtlich der Differenz.
Zuvor aber auch die eigene Aufstellung nochmals prüfen oder noch besser von einem anderen prüfen lassen.

Die Kosten zahlst Du, weil die ZV ja grundsätzlich richtig ist.

Berry

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