Kann man Ansprüche aus einem früheren PFÜB in einen neuen übertragen?

6. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Hersa83
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann man Ansprüche aus einem früheren PFÜB in einen neuen übertragen?

Beispiel:
PfÜB 1 wurde Juli 2018 zugestellt und die damalige Unterhaltsschuld inzwischen getilgt.
PfüB 2 soll nun beantragt werden wegen damaliger Mietschulden. Der Schuldner ist der selbe.
im PfüB 1 gab es Ansprüche gegen einen Drittschuldner und eine Rechnungslegung der Kontoverbindung ab Zustellung des PfÜB 1.
Der Schuldner wurde im Juli 2018 auch schon wegen der offenen Mieter gemahnt, aber noch nicht vollstreckt oder ähnliches.
Die Sache ist die, dass die Ansprüche auf Auszahlung des Drittschuldners gegen den Schuldner von damals für eine heutige Tilgung beim Drittschuldner genügen würden. Der Schuldner wird nichts haben.
Kann man diesen Ansprch aus PfüB 1 von damals irgendwie geltend machen? Also auch die Kontoauszüge ab Zustellung ab Juli 2018. Denn dort würde bewiesen, dass der Schuldner Gelder auf das Konto vom Drittschuldner gesendet hat mit der Absicht wegen des Vereitelns der Pfändung/Zwagsvollstrckung aus PfÜB 1.
Würde man beim Drittschuldner heute Pfänden, bekäme man nur die Kontoauszüge/Rechnusglegung ab heutigem PfÜB 2.
Ist das ein Übertrag der Ansprüche möglich?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Nein das ist nicht möglich. Die Unterhaltsschuld wurde beglichen, der Titel bedient, der PfÜB ist erledigt

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