Kann man Kontenpfändung vorl. aussetzen?

2. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
alouette75
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 210x hilfreich)
Kann man Kontenpfändung vorl. aussetzen?

Wir haben vor gut einem Jahr bei einem unserer Schuldner eine Kontenpfändung ausbringen lassen. Seither kommen über die Pfändung auch regelmäßig Gelder. Jetzt hat der Schuldner sich gemeldet, da er selbst Raten zahlen möchte. Wir wollen ihm da entgegenkommen, einen Ratenzahlungsplan erstellen und mit dem Schuldner eine schriftliche Vereinbarung treffen. Um eine Hintertür offen zu haben, falls der Schuldner nicht zahlt, würden wir gerne die Kontenpfändung für zwei Monate aussetzen.

Kann man eine Kontenpfändung für eine gewisse Zeit aussetzen ohne sie gleich ganz aufzuheben?

-- Editiert am 02.08.2010 11:44

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Ja, das ist möglich.
In diesem Falle musst Du - als Gläubiger - der Bank dies schriftlich mit Unterschrift mitteilen, dass Du die Pfändung vorläufig ruhen läßt.

Musterbrief KÖNNTE so aussehen:

Kontopfändung des Kontos 123456789 von Max Mustermann

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Gläubiger der Schuldners Herrn Max Mustermann, möchte ich hiermit die Pfändung des o.g. Kontos temporär ruhen lassen. Eine Kopie des Vollstreckungstitels und meines Ausweises liegt diesem Schreiben/eMail bei. Für evtl. Rückfragen stehe ich Ihnen unter der Ruf-Nr. xxxx/yyyyyyyy zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Bla Blub

ggf. ist es auch möglich dass Du zu einer Filiale der Bank gehst und dort mit einem Mitarbeiter sprichst. Der kann dann auch vor Ort die Legitimation besser durchführen, und alles geht evtl. etwas schneller.


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#2
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo,

ein ganz wichtiges Detail fehlt noch:

Unter Wahrung der Rangstelle!!!
Heißt, kommt ein weiter Pfändungs- und Überweisungsbeschluss lebt der ruhende Pfüb wieder auf.



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