Kann man vom gegner. Anwalt Quittung verlang ?

19. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
bodobob
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Kann man vom gegner. Anwalt Quittung verlang ?

Hab da mal eine Frage:

Kann man vom gegnerischen Anwalt eine (Gesamt- ) Quittung für auf sein Konto eingegangenen Raten-/Teilzahlungen verlangen?
Eine Bestätigung nach BGB § 368 verlangen das die Gesamten Forderungen oder ein gewisser Teil bei Ihm eingegangen ist?

Fall:
Beklagter verliert 2008 Prozess und muß ca. 5000- € an Hauptforderung, 1500,- für Kostenfestsetzungsbeschluss und zusätzlich weitere Kosten bezahlen. Beklagter ist aber nicht in der Lage alles auf einmal zu zahlen, da seine Situation sowieso schon mehr als angespannt ist.

Er zahlt also soweit ihm möglich in Raten zu je 180,- € nutzt alle Zahlmöglichkeiten, Einzahlung, Bar, Überweisung, mal zahlt dann seine damalige Freundin, seine 3 Geschwister und alle geben bei Zahlungen und Überweisungen den detaillierten Verwendungszweck an. Beklagter wegen Kontopfändungen und Auflösung, Bank die aufgelöst wurde usw., von verschiedenen Konten.
Nach Plan hätte er 2010 alle Forderungen an den Anwalt bezahlt und Sache ist für Beklagten erledigt. Akten werden im Keller verstaut. Von den Anwälten nie wieder was gehört.

2012 bekommt Beklagter unerwartet Zahlungsaufforderung vom Insolvenzverwalter des damaligen Klägers, er soll 8000,- inklusive Zinsen auf die vollstreckbare Urteilsausfertigung aus 2008 zahlen. Daten stammen aus privater "Buchhaltung" des Klägers.

Panik beim Beklagten > wo sind die Belege? Damalige Freundin ist nun Ex-Freundin auf Kriegsfuß gegen ihn, Geschwister sind teilweise schlampig mit Belegen und in seinem Keller gabs (Hoch-) Wasserschaden und seine Bankbelege sind kaum lesbar.

GVZ ist zum Glück mit den Belegen über 800,- vorerst zufrieden und stellt Vollstreckung ein.
Wie bekommt er nun die Belege um seine Zahlungen nachzuweisen?

Kann bzw. darf er überhaupt sich an den gegnerischen Anwalt wenden und Ihn um eine Quittung bitten?
Muß der Anwalt überhaupt (noch) eine Quittung dem ehemals Beklagten Gegner ausstellen und wie lange?
Wenn ja wie muss das Schreiben aussehen und was muss es enthalten?

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