Kein Kontozugriff, P-Konto, Pfändung kann beglichen werden

15. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Norachen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein Kontozugriff, P-Konto, Pfändung kann beglichen werden

Hallo bin neu hier und habe direkt ne Frage.

vor einiger Zeit habe ich ein P-Konto eingerichtet. Man sagte mir damals, dass alle Geldeingänge dann einen Tag gesperrt sein werden um zu schauen, ob die Freibetragsgrenze überschritten wird. Wäre das der Fall, wird der Mehr-Betrag an den Gläubiger überwiesen. So war es auch. Jeder Geldeingang war immer einen Tag nicht verfügbar und dann freigegeben.

Nun habe ich einen größeren Geldbetrag erhalten. Normalerweise habe ich erwartet, dass er einen Tag gesperrt sein wird, die Pfändung beglichen wird und der Rest (weit mehr als der Freibetrag) mir dann zur Verfügung steht.

Leider war dem nicht so. Nach ein paar Tagen habe ich endlich herausgefunden, dass meine Bank von mir einen Antrag erwartet. Ich soll beantragen dass die Pfändung beglichen wird und mir das restliche Geld dann zur Verfügung steht.

Kann ich machen, aber es ist schon mehr als nur ärgerlich, dass man mir das nicht gleich gesagt hat. Vor allem verstehe ich nicht was das soll. Ich finde leider auch keine Gesetze dazu was passiert wenn die Pfändung sich erledigt hat. Kann mir hier jemand weiter helfen? Ist das so rechtens was die Bank da treibt?

Danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Da wir Ihren Vertrag mit der Bank nicht kennen, können wir nicht beurteilen ob dies rechtens ist oder nicht. Aber wo sollte das Problem denn sein? Schreiben Sie einfach den Antrag und dann hat das Ding sich doch erledigt.
Wenn sie mit der Vorgehensweise Ihrer Hausbank nicht einverstanden sind, dann steht es Ihnen doch frei, jederzeit das Bankinstitut zu wechseln.

-- Editiert von AltesHaus am 15.10.2019 18:44

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Norachen):
So war es auch. Jeder Geldeingang war immer einen Tag nicht verfügbar und dann freigegeben.
Und wie oft war das so? Wie viele Monate?
Zitat (von Norachen):
und der Rest (weit mehr als der Freibetrag) mir dann zur Verfügung steht.
Das wäre unüblich. Es bleibt (nur) der Freibetrag.

Oder hat sich denn die Pfändung nun erledigt?
Erwartet die Bank evtl. die Aufhebung des Pfändungsschutzes? Damit du jederzeit über dein Konto verfügen kannst?
Hast du eine besondere Bank?

Was hat das mit Zwangsvollstreckung zu tun?

0x Hilfreiche Antwort

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