Keine Zwangsräumung wg. Coronavirus

19. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)
Keine Zwangsräumung wg. Coronavirus

Coronavirus vereiltet dann doch die Zwangsvollstreckung.

https://leute.tagesspiegel.de/neukoelln/macher/2020/03/18/116087/zwangsraeumung-trotz-quarantaene-raeumungstermin-knapp-verhindert/

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Vereiteln bedeutet wohl, dass sie gar nicht stattfindet. Das ist aber nicht gemeint. Sie wird lediglich verschoben. Schuldner einer Zwangsräumung sollten sich trotzdem um anderen Wohnraum kümmern.

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#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Die Frage ist, ob sich Gerichtsvollzieher in Zukunft strafbar machen, wenn Diese mit voller Absicht staatlich angebordnete Quarantäneanordnungen brechen.

Welcher Gerichtsvollzieher geht dieses Risiko ein?

-- Editiert von vundaal76 am 19.03.2020 11:00

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Welcher Gerichtsvollzieher geht dieses Risiko ein?


Vermutlich keiner, denn er kann auch 14 Tage später räumen.

Aber aus dem Artikel geht auch hervor, dass es sich hier um eine Entscheidung des Unternehmens handelt und das die Quarantäne nur von einem Arzt kam. Ob es sich dabei um eine staatliche Anordnung oder nur um eine Empfehlung handelt, ist nicht klar.

Somit ist der Artikel für eine rechtliche Einordnung nicht brauchbar und sicherlich kein Präzedenzfall.

Berry

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Wobei hier auch immer noch die Räumung nach dem Berliner Modell im Raum steht, und dies könnte auch zur Zeit noch erfolgen.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

So, jetzt ist es für Berlin amtlich: https://www.rbb24.de/politik/thema/2020/coronavirus/beitraege/berlin-keine-wohnung-raeumung-sperrungen-strom-gas-wasser-corona-krise.html

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Nun ja es ist halt temporär, und ich denke durchaus vertretbar.

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