Konto der Ehefrau gesperrt

12. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
niermann
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Konto der Ehefrau gesperrt

Hallo zusammen,
ich habe eine sehr wichtige Frage und hoffe das mir jemand eine Antwort geben kann.
Ich bin selbstständig, doch leider kurz vor der Insolvenz.
Aufgrund von Darlehensrückständen hat die Sparkasse meine Konten gesperrt.
Nun habe ich einen Verrechnungsscheck bekommen und diesen an meine Frau weiter gegeben (auch Konto bei Sparkasse).
Die Bank hat daraufhin das Konto meiner Frau gesperrt. Es ist kein gemeinsames Konto, sonder ihr Giro-Konto.
Daher meine Frage, darf die Bank darauf überahupt zugreifen? Ist es rechtens das Konto zu sperren?
Ich hoffe auf eine schnelle Antwort.

Gruß
Chris

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Hast Du Vollmacht /Zugriff zu dem Konto Deiner Frau ?
Oder hat die Bank nur den Schecksbetrag, da der Scheck auf Deinen Namen susgestellt wurde, gesperrt ?i

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#2
 Von 
niermann
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort, nein, ich habe keinen Vollmacht und damit auch keinen Zugriff auf das Konto. Die Bank hat das gesamte Konto gesperrt, also das komplette Guthaben.

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#3
 Von 
hamstergirl9
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 35x hilfreich)

Also zum Einen muß ich Dir leider sagen, wenn Du kurz vor der Insolvenz stehtst und eine Scheck bekommt, der mit deiner Arbeit zusammen hängt, wäre es nur recht und ehrlich ihn auch auf dein Geschäftskonto einzuzahlen.
Ich vermute der Anwalt der die Sperrung veranlasst hat, hat ebenso bei größeren Eingängen auf Überwachung gesetzt, das heißt, kommt was rein egal auf welches Konto dann MÖP-STOPP.
Wenn Ihr verheiratet seit und du keine mbh oder gmbh oder ltd oder so hast, dann haftest du mit Deinem privatem Geld und das Deiner Frau gehört dazu.
Wenn Du schon tricksen willst, dann mit einem guten Kumpel von einer ganz anderen Bank.
Das war leider etwas, sorry aber "dämlich" von Dir.
Das Geld ist weg, kannst froh sein, wenn die Euch das Guthaben, Deiner Frau noch zur Verfügung stellen. Am besten Du redest mit deiner Bank und vorallem demjenigen, der die Sperrung veranlasst hat, denn nur der kann sie wieder aufheben.
Hab ich auch schon gehabt. Und pass auf, dass sie dir keine Insolvenzverschleppung anhängen, wenn Du kurz davor stehst und das auch noch weisst. Dann mach Nägel mit Köpfen und melde Inso an.
Kenn ich mich auch aus, hab leider auch Inso gehen müssen.

servus h.

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#4
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
niermann
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten,
es ist so, meine Frau hat nichts unterzeichnet und haftet damit für gar nichts.
Habe heute mit dem Banker gesprochen, er hat den Scheck kassiert als "Pfandrecht", habe danach mit einem Anwalt gesprochen. So geht das natürlich nicht, auch wenn der Scheck auf mich ausgestellt war, so darf die Bank nicht auf das Konto meiner Frau zugreifen, es könnte ja auch sein das ich Schulden bei meiner Frau habe und ihr daher den Scheck zur Verfügung gestellt habe.
So wie es jetzt aussieht hat der Banker seine Kompetenzen überschritten.
Vorsorglich habe ich den Aussteller des Schecks gebeten diesen zurückzubuchen. Hat er auch getan. Nun bin ich mal gespannt, die Bank hat die Summe ja bereits vereinnahmt. wenn auch nicht rechtens. Mal sehen.
Auf jeden Fall fühlen wir uns nun der Willkür der Sparkasse vollkommen ausgeliefert

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#6
 Von 
Peter-N.
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 96x hilfreich)

hallo Niermann,
wäre wohl besser, Sie wechselten Ihre Bank - wenn es Ihnen möglich ist - mit evtl. vorsichtiger Ankündigung Ihres Inso - Vorhabens.
Dies wird auch meistens von Treuhändern, Inso-Verwaltern, angeraten!
MfG





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Es kann sich nichts ändern, wenn man zum Ändern nicht bereit ist!

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#7
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

@niermann

Mal etwas ab vom Thema, ob die Bank zu Recht das Konto der Ehefrau gesperrt hat oder nicht. Mit solchen Aktionen, sprich Einzahlung von Kundenschecks auf das Konto der Ehefrau, kann man die Ehefrau schnell mit in die Insolvenz ziehen. Ich habe das zwar jetzt nicht in allein Einzelheiten überprüft, aber meines Erachtens kommen durch sowas Insolvenzanfechtungsansprüche zustande. Sprich nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird sich der Insolvenzverwalter schön an die Ehefrau halten und den Scheckbetrag zurück verlangen. Und auf einmal sitzt dann auch die Ehefrau mit einem ganzen Berg Schulden da. Man sollte sich echt überlegen, ob man dieses Risiko gehen will. (Und jedem ist dringend davon abzuraten bei soetwas mitzumachen.)

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#8
 Von 
connlon
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 55x hilfreich)

Deine Frau sollte sich schnellstens ein Konto bei einer anderen Bank suchen, denn es ist zu vermuten, dass die Bank das wieder versuchen wird.
Ich habe einmal einen ähnlichen Fall bei meinem Ex-Chef mitbekommen. Da hat die Bank einfach das Konto seines Vaters gesperrt.

Gruß

Connlon

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