Hallo liebe Forumsmitglieder,
etwas ähnliches ist mir in meinem ganzen Leben bisher noch nicht passiert.
Als ich heute Abend im Supermarkt war und per Karte bezahlen wollte, ging es plötzlich nicht...
Daheim angekommen sah ich sofort in den Briefkasten und fand eine Pfändungs-und Einziehungsverfügung.
Pfändungsgläubiger ist das Hauptzollamt ........., das eine Pfändung in Höhe von 250€, lediglich unter Angabe eines Aktenzeichens, gegen mich veranlasst hat.
Ich habe momentan jedoch keine(!!!) offenen Schulden.
Wie können die mir einfach so das Konto sperren? Was zum Teufel wollen diese Kasper bloß von mir?
Weiß hier vielleicht jemand von euch für welche Hauptgläubiger das Zollamt Schulden eintreibt? Kommen auch Versicherungen, Inkassounternehmen oder private Gläubiger in Frage?
Mit der ARGE hatte ich übrigens noch nie etwas zu tun...die sind es also sicher nicht.
Ich war schon lange nicht mehr so wütend.
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-- Editiert am 03.10.2010 01:20
Konto gesperrt - Pfändung steht bevor...
3. Oktober 2010
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Frage vom 3. Oktober 2010 | 01:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Konto gesperrt - Pfändung steht bevor...
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 3. Oktober 2010 | 09:47
Von
Status: Praktikant (956 Beiträge, 211x hilfreich)
quote:
Hauptgläubiger das Zollamt Schulden eintreibt?
Bundesamt für Güterverkehr
Bundesagentur für Arbeit
Krankenkassen (bundesweite Ersatzkassen)
Berufsgenossenschaften
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Bundespolizei
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See (Minijobzentrale)
Wehrbereichsverwaltung
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Kraftfahrt-Bundesamt
Bundesarchiv
Hat der Vollstreckungsschuldner Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der beizutreibenden Forderung, muss er sich an den Gläubiger wenden - nicht an das Hauptzollamt.
Normalerweise gibt es vor einer Vollstreckung immer eine Mahnung. Solltest du also bei einem der o.g. Behörden Schulden haben, würde ich beimm Hauptzollamt anrufen und fragen um was für einen Gläubiger es sich handelt.
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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"
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