Konto gesperrt wegen Vollstreckungsbescheid von 2002

10. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Kaddy123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Konto gesperrt wegen Vollstreckungsbescheid von 2002

Gute Tag und bitte Hilfe,

mein Mann der früher ein ziemlich "Chaot" war bekam gestern Post von einem Gerichtsvollzieher .
In einer Zwangsvollstreckungssache der "Intrum Debt Finance AG" (Schweiz) wird ein vorläufiges Zahlungsverbot gemäß §845 ZPO an die Bank weitergeleitet.
Das heißt unser Gemeinschaftskonto ist seit gestern gesperrt.
Ich habe gestern mit der Bank telefoniert,- eine Umwandlung in ein P-Konto geht nicht.
Ich habe dann bei der Absenderfirma des Briefes "Intrum Financial Servivces GmbH" angerufen (Heppenheim) ,
da mein Mann überhaupt keine Ahnung hat, was das sein soll.
Er ist 18 Jahre her...
Hauptforderung waren 1534,20,- Nun sind es mit Zinsen und co 3899,28 € + Gerichtsvollzieher Kosten
Die Dame am Telefon war nicht wirklich hilfreich. Es soll eine Forderung der Citybank sein, von 2002 und mein Mann wäre mehrfach angeschrieben worden.
Dies kann ich zumindest seit 2008 Verneinen ;-) denn das wüsste ich. Zudem haben wir etwa 2010-2012 sämtliche negativen Dinge aus seiner Schufa geklärt und bezahlt, da wir eine Finanzierung benötigten.
Es war uns bis gestern nicht klar, das da noch etwas sein könnte.

Ich schlug vor, das wir die Hauptforderung sofort zahlen, wenn das Konto freigegeben ist, aber das lehnte die Dame ab.

Einen Anwalt haben wir noch nicht, so das ich jetzt erstmal selber die Firma aufgefordert habe, mir den Vollstreckungsbescheid und die angeblichen Zustellversuche der Post zu zu senden.

Wie komme ich denn da jetzt weiter ?
Selbst wenn es einen Vollstreckungsbescheid aus 2002 gibt, dann können die sich doch nicht erst nach 18 Jahren melden mit mega Zinsen ? Wie ist es mit der Verjährung in so einem Fall ?

Brauche ich einen Anwalt ? Wie läuft so etwas jetzt weiter ? Ich habe gelesen, das nach 14 Tagen die Gesamtsumme von meiner Bank automatisch an die Firma gezahlt wird ?
Das würde uns in Probleme bringen...
Die Zustellung in der Bank geschah wohl am 03.06, die bei uns am 09.06.2020. Ab wann zählen denn die 14 Tage ?

Das würde uns in Probleme bringen...Über viele hilfreiche Antworten würde ich mich riesig freuen.




-- Editiert von Moderator am 10.06.2020 17:55

-- Thema wurde verschoben am 10.06.2020 17:55

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Auf dem PfüB steht das Amtsgericht und das AZ des AG, welches den Titel ausgestellt hat. Man kann den Titel dort bereits anfordern.

Wie dreist ist es eigentlich die Zahlung der HF anzubieten? Selbstverständlich wird sowas abgelehnt. Zumal der Gläubiger nun alles bekommen kann.

Die Zinsen unterliegen der 3 jährigen Verjährung. Die Einrede muss der Gatte aktiv erheben.

Ihr habt den Fehler gemacht euch nur um die Schufa zu kümmern und ein Gemeinschaftskonto mit einem Schuldner ist immer falsch.

Was soll denn ein RA machen und von was wollt ihr den bezahlen?

Es gibt das Mittel der Erinnerung. Nur solltet ihr vorab klären wogegen ihr vorgehen wollt. Gegen die Pfändung an sich, weil die Forderung unberechtigt ist oder nur gegen die Zinsen, die ggf zum Teil verjährt sind.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kaddy123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):


Wie dreist ist es eigentlich die Zahlung der HF anzubieten? Selbstverständlich wird sowas abgelehnt. Zumal der Gläubiger nun alles bekommen kann.

Die Zinsen unterliegen der 3 jährigen Verjährung. Die Einrede muss der Gatte aktiv erheben.



Danke für die Antwort.
Da ich davon ausgehe,das die Hauptforderung berechtigt ist, habe ich das zur Zahlung angeboten dreist fand ich das nicht :-( Dachte halt nur,das das mit den Zinsen nicht richtig,/rechtens ist...

Können Sie mir verraten, wie das mit der Einrede der Verjährung funktioniert?

Danke und Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ich würde dem Inkassobüro ein Schreiben schicken:


------------------------
Aktenzeichen XXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

in oben genannter Angelegenheit wurde ein vorläufiges Zahlungsverbot zugestellt.
Zur zeitnahen Prüfung der Angelegenheit bitte ich Sie, mir bis XX.XX.XXXX eine Kopie des vollstreckbaren Titels sowie eine Forderungsaufstellung zu übersenden.

Hinsichtlich eventuell verjährter Ansprüche wie Zinsen erhebe ich vorsorglich die Einrede der Verjährung.

Mit freundlichen Grüßen

---------------------

Das ganze dann nachweisbar per Telefax und/oder per Einschreiben versenden. Als Frist sollten eine Woche bis 10 Tage ausreichen. Wenn die Unterlagen vorliegen kann man ggf. von einem Anwalt prüfen, ob Schritte gegen den Titel sinnvoll sind.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb333187-98
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Was mir spontan einfällt ist die verwirkung. Lass dir eine Abschrift des Titel zukommen und dann vom Anwalt prüfen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kaddy123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Zusammen,

mittlerweile haben wir 2 Emails mit der Bitte uns den Titel/Vollstreckungsbescheid , sowie eine Zahlungsaufforderung zukommen zu lassen (10.06)
ein Einschreiben mit der gleichen Bitte (zugestellt beim Inkassounternehmen 12.06)
sowie ein Fax mit der Einrede der Verjährung (12.06) geschickt.

KEINERLEI Reaktion bisher.
Sowie es aussieht scheinen Überweisungen und Lastschriften vom Konto aktuell noch ganz normal gebucht werden können.

Was können wir jetzt noch tun ?
Der Bescheid vom Inkassounternehmen wurde uns am 09.06 zugestellt ( vorläufiges Zahlungsverbot gemäß §845 ZPO )
Das heißt, die Kontopfändung müsste uns dann bis zum 09.07 zugestellt werden ? Bei der Bank wurde es am 04.06 zugestellt.
Müsste das Inkassounternehmen nicht auf irgendwas reagieren ?
Doch noch zum Anwalt ?

Liebe Grüße
und danke für eure Antworten,

Kaddy

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Warum sollen denn die auch reagieren? In den alten Unterlagen des Gatten wühlen, vielleicht findet sich da der Titel. Ansonsten mit den Gerichtsvollzieher in Verbindung setzen, oder eine Titelausfertigung vom Amtsgericht fordern. Und - eigenes Konto eröffnen.

wirdwerden

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