Kontopfändung

16. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
sina-2
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontopfändung

Guten Abend,

Ich bräuchte mal dringend Euren Rat in einer Pfändungssache.

Ich habe bis letzten Sommer eine Kontopfändung gehabt. Nun wurde sie vom Amtsgericht aufgehoben.

Der genaue Wortlaut:

Beschluss

"... wird die Zwangsvollstreckung aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluß des Amtsgerichtes (Stadt) künftig wegen aller Gutschriften, die der Schuldner von seinem Arbeitgeber (...) bezieht, aufgehoben.
Bei dem Aufhebungsbetrag handelt es sich um wiederkehrende Leistungen der in den §§ 850 bis 850b ZPO bezeichneten Art, bei denen der Pfändungsabzug bereits vorgenommen worden ist."

Nun hat aber meine Bank trotz dieses Beschlusses mein Gehalt, das ich ~ 6-7 Wochen nicht abgehoben habe, an meine Gläubiger überwiesen, mit der Begründung:
Wenn ich es nicht abhebe, brauche ich es ja offensichtlich nicht, und ein Schuldner dürfe kein Vermögen anhäufen.
Nun frage ich mich, ab welcher Höhe man in dieser Sache einen Betrag als Vermögen definiert, und darf nicht auch ein Schuldner eine gewisse Rücklage haben? Es kann im Haushalt immer mal wieder etwas kaputtgehen, und dann kann ich ja nicht erst dann anfangen, mir das Geld 50-Euro-weise zusammenzusparen. 2000 € sind das Einzige, was ich an Reserve hatte, und ich habe es bisher immer so gemacht, daß ich dieses Geld erstmal aufgebraucht, und dann erst wieder zur Bank gegangen bin, wo mittlerweile 2 Monatsgehälter (pfändungsfreie Beträge, 980€) eingegangen sind, die ich dann abhob.

Der Sachbearbeiter vom Amtsgericht sagte, die Bank hätte das Geld nicht an den Gläubiger überweisen dürfen, aber die Bank weigert sich, den Betrag zurückzuüberweisen.

Könnte mir einer bitte sagen, wie die Rechtslage ist?

Vielen Dank im Voraus

sina

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
georg2000
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 57x hilfreich)

Nun hat aber meine Bank trotz dieses Beschlusses mein Gehalt, das ich ~ 6-7 Wochen nicht abgehoben habe, an meine Gläubiger überwiesen, mit der Begründung:
Wenn ich es nicht abhebe, brauche ich es ja offensichtlich nicht, und ein Schuldner dürfe kein Vermögen anhäufen.



Die Bank würde ich sofort verklagen!!!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sina-2
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

> Die Bank würde ich sofort verklagen!!!


Das ist leider nicht so einfach, denn ich habe nicht mehr genug Geld, um mich auf einen unsicheren und teuren Rechtsstreit einzulassen.

Ich habe nun nochmal mit meiner Bank telefoniert, und die sagten mir, daß es einen Paragraph geben soll, der besagt, daß man sein Geld innerhalb von 4 Wochen abgeholt haben muß.
Jetzt weiß ich nicht, ob der Beschluß des Amtsgerichts diesen Paragraph außer Kraft setzt, oder umgekehrt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Der Schlüssel liegt in § 850 k Abs. 1 ZPO . Der lautet wie folgt:

Werden wiederkehrende Einkünfte der in den §§ 850 bis 850 b bezeichneten Art auf das Konto des Schuldners bei einem Geldinstitut überwiesen, so ist die Pfändung des Guthabens auf Antrag des Schuldners vom Vollstreckungsgericht insoweit aufzuheben, als das Guthaben dem der Pfändung nicht unterworfenen Teil der Einkünfte für die Zeit von der Pfändung bis zum nächsten Zahlungstermin entspricht.

Das Fettgedruckte ist das Entscheidende. Übersetzt bedeutet dies, das das Guthaben auf dem Konto nur so hoch sein darf, wie das pfändungsfreie Einkommen eines Monats. Allerdings ergibt sich das nicht so eindeutig aus den Teilen des Beschlusses, die du hier gepostet hast. Vielleicht ergibt es sich ja noch aus den sonstigen Regelungen des Beschlusses.

Nimmt man den § 850 k Abs. 1 ZPO ernst, dann kannst du dein pfändungsfreies Einkommen nicht ansparen (zumindest nicht auf der Bank).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sina-2
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

> Übersetzt bedeutet dies, das das Guthaben auf
> dem Konto nur so hoch sein darf, wie das
> pfändungsfreie Einkommen eines Monats.

Ach herrjeh, damit habe ich nun wirklich nicht gerechnet. :-(((
Es muß doch auch einem Schuldner erlaubt sein, ein klein wenig für unvorhergesehene Fälle anzusparen. Im Gegensatz zu einem Sozialhilfeempfänger bekommt man ja keinen Ersatz vom Staat geschenkt, wenn einem mal ein notwendiger Haushaltsgegenstand kaputtgeht.
Ist man also wirklich gezwungen, seine Spargroschen wie zu Omas Zeiten im Sparstrumpf zu sammeln? Ich finde diese Gesetzgebung nicht in Ordnung. Da wird ja derjenige bestraft, der umsichtig ist, und für Notfälle etwas bereithält, denn einen Kredit bekommt man ja nicht mehr, und Konto überziehen geht ja auch nicht mehr.

Also hätte eine Klage gegen die Bank wohl wenig Aussicht auf Erfolg? :-(


Vielen Dank für die Auskunft bis hierher.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Brabinder Singh
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 153x hilfreich)

> Es muß doch auch einem Schuldner erlaubt sein, ein klein wenig für unvorhergesehene Fälle anzusparen.

So ich das Wort "pfändungsfreie Einkommen" nicht verstehe.

Schuldner erst mal nur erlaubt, bezahlen Gläubiger. :)

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...Ich finde diese Gesetzgebung nicht in Ordnung. Da wird ja derjenige bestraft, der umsichtig ist, und für Notfälle etwas bereithält... - auf Kosten des Gläubigers? - allerliebst!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
sina-2
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

> wieviel duerfte dann deines erachtens der schuldner ansparen?
> -vielleicht so an die hunderttausend, falls sein rolls royce vor der
> tuer eine schramme hat? ;-)

Natürlich nicht. ;-)
Bei einem Sozialhilfeempfänger ist ja auch genau festgelegt, wieviel
Geld er unangetastet behalten darf, und trotzdem Stütze bekommt.
Ich denke mal, daß 2000 € erlaubt sein sollten.
Das ist schon ziemlich wenig, wenn man bedenkt, daß ein Schuldner ja - wie jeder andere außer einem Hartzi - auch für unverhergesehene Ereignisse gerüstet sein muß.


> -so einfach ist es dann doch nicht, stell dir vor, du waerest der glaeubiger:
> faendest du es in ordnung, dass der schuldner die tausender sammelt,
> waehrend du auf dein geld wartest?

Ich bekomme ja sowieso schon nur den pfändungsfreien Betrag aufs Konto gezahlt, und Millionen davon kann man nun wirklich nicht ansparen. Dafür, daß ich mir monatlich 50 - 60€ zurücklege, verzichte ich auf wirklich ALLES, und beschränke mich nur auf den Lebensmittelkauf. Aber was soll ich denn machen, wenn mir zb der Herd abraucht, oder die Waschmaschiene, was bei mir über kurz oder lang passieren wird, denn meine Geräte sind uralt. Es heißt zwar, daß einem nur das Existenzminimum bleiben soll, aber gehört ein Herd nicht auch zur Existenz?

> -da es leider zur kontopfaendung kam, hattest du bestimmt genug gelegenheit,
> vorher zurueckzuzahlen; nun musst du halt erst deine schulden ausgleichen und
> danach kannst du ja gern wieder ansparen.

Ich bin durch eine Bürgschaft (unverschuldet) in die Falle geraten, habe 3 Jahre lang die Schulden eines anderen gezahlt, in der Hoffnung, daß er bald wieder einen Job finden würde. Jetzt habe ich keine eigenen Reserven mehr, und kann einfach nicht mehr zahlen.
Ich bin NICHT eine derjenigen, die sich irgendetwas bestellt haben, was sie gar nicht bezahlen können.

0x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
sina-2
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,
> was ist mit demjenigen, fuer den du gebuergt hast?

es ist ein Familienangehörigeriger, leider auch ständig nur 400-€-Jobs oder arbeitslos.

> -jedoch geht das gesetz zunächst mal davon aus, dass sich ein schuldner
> selbst in diese lage hineinmanoevriert hat und demnach also auch etwas
> strenger behandelt wird.

Das habe ich gemerkt.
Vor allem in der Bank wird man ziemlich von oben herab behandelt, so als
wolle man betrügen und seine Schulden nicht zahlen.

> -fuer ruecklagen wird dir also wohl wirklich nur der sparstrumpf bleiben,
> also hebe deine pfaendungs-freie kohle ab und lege dir zurueck, was du dir
> vom munde absparst, eine andere empfehlung habe ich leider nicht.

Da habe ich mich auf die Aussage des Sachbearbeiters vom Amtsgericht verlassen, der auf wiederholte Nachfragen mehrmals bestätigte, daß die Bank die pfändungsfreien Beträge nicht antasten darf, auch dann nicht, wenn schon wieder das nächste Gehalt eingegangen ist.

> wobei sich mir dennoch eine frage auftut: wenn du so wenig hast, wie kam es,
> dass du 6-7 wochen dein geld nicht abgehoben hast?

Das Einzige, was ich noch hatte, waren knapp 2000 €. Nachdem die Zwangsvollstreckung vom Amtsgerichts aufgehoben worden war, wollte ich es so machen, daß ich erstmal meine Reserven aufbrauche, und dann erst wieder zur Bank gehe, mir dann meine aufgelaufenen 2 Gehälter abhole, und dann wieder 2 Monate davon lebe.
Es ist jedesmal ein Spießrutenlaufen bei der Bank, und ich wäre froh gewesen, wenn ich das nur alle 2 Monate hätte mitmachen müssen.

> im uebrigen verweise ich auf die mail von eidechse.

Ja, ich weiß.
Ich wollte ja nur wissen, ob nicht eine geringe Chance besteht, daß ich das Geld wieder zurückbekomme. Es war wirklich alles, was ich noch hatte. :-((

> -je nach beschluss ist die bank evtl. sogar *verpflichtet*, ueberschuessige betraege
> an den glaeubiger auszuzahlen? haette ja auch ein lottogewinn sein koennen,
> nur als beispiel.

Das hätte es nicht, denn in dem Beschluss steht:
/ ... wird die Zwangsvollstreckung aus dem Pfändungs- und Überweisungs-
/ beschluß des Amtsgerichtes (Stadt) künftig wegen aller Gutschriften,
/ die der Schuldner von seinem Arbeitgeber (...) bezieht, aufgehoben.


> lg und viel glueck fuer den weg aus den schulden,

Danke sehr. :-)
liebe Grüße zurück.

0x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13040 Beiträge, 4439x hilfreich)

@sina:

Und wieder eine, die auf die anhaltende politische Propaganda in Form widerkehrender Falschmeldungen, hereinfällt:

quote:
Im Gegensatz zu einem Sozialhilfeempfänger bekommt man ja keinen Ersatz vom Staat geschenkt, wenn einem mal ein notwendiger Haushaltsgegenstand kaputtgeht.
wie jeder andere außer einem Hartzi - auch für unverhergesehene Ereignisse gerüstet sein muß.


1. Den Begriff Hartzi finde ich unpassend und diskriminierend. Es handelt sich um ALG II, oder meinetwegen auch um Hartz IV-Empfänger. Auch ein ALG II-Empfänger kann - genau so, wie Du es für Dich in Anspruch nimmst - völlig unverschuldet in diese Situation hinein geraten.

2. Auch ein Sozialhilfe- oder ALG II Empfänger bekommt, wenn ein Haushaltsgegenstand kaputt geht, Ersatz geschenkt. Wenn er großes Glück hat, bekommt er für die Ersatzbeschaffung ein Darlehn, welches er dann von seinem - ohnehin schon viel zu knapp bemessenen - Regelsatz zurück zahlen muss.

Also, wenn schon solche Vergleiche, dann bitte wenigstens rechtlich korrekt und ohne Falschdarstellung.

Gruß,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

0x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13040 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Coutesy:

Genau das meine ich mit Propaganda. Auch für die allermeisten ALG II Empfänger gab es mal ein Leben vor ALG II. In dieser Zeit haben sich die jetzigen Leistungsempfänger, entsprechend ihren damaligen finanziellen Möglichkeiten, Dinge angeschafft, die ihnen wichtig sind/waren. Und die sind ja, mit dem Bezug von Sozialleistungen, nicht plötzlich weg. Genau solche Wohnungen werden dann im TV gezeigt und derartige Ausstattungen als Regelfall dargestellt. Die Krönung ist dann, wenn auch noch behauptet wird, dass diese Einrichtung während des Leistungsbezuges angeschafft, oder gar - separat vom Regelsatz - vom Staat bezahlt wurde. Das ist schlichtweg nicht möglich.

Ich will überhaupt nicht in Abrede stellen, dass es auch unter ALG II Empfängern (genau wie übrigens in jeder anderen gesellschaftlichen Schicht auch) Betrüger gibt, die z.B. Einkommen und/oder Vermögen verschweigen. Hierbei handelt es sich aber, im Vergleich zur Gesamtzahl der Leistungsbezieher, um eine verschwindent geringe Zahl. Und Leistungen für die Anschaffung von Fernsehern, Waschmaschinen etc., zustätzlich zur Regelleistung, sind ganz einfach im SGB II nicht vorgesehen. Insofern gibt es in diesem Punkt auch nichts abzuzocken. Dennoch ist - eben auch durch derart verzerrte Darstellungen in den Medien - die Meinung weit verbreitet, ALG II Empfänger würden alles mögliche in den Ar*** geschoben bekommen. Man denke nur an die öffentliche Aussage der Frau Merkel, vom vergangenen Sonntag, ALG II Empfänger würden ihren Strom in vollem Umfang bezahlt bekommen und wären deshalb von den Preissteigerungen bei Energie überhaupt nicht betroffen. Diese Aussage ist ganz einfach falsch und darum verwahre ich mich dagegen und werde nicht locker lassen, solch falsch Darstellungen, wie eben auch hier im Thread, richtig zu stellen.

Gruß,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 330x hilfreich)


Seperat vom Regelsatz wird es nicht angeschafft worden sein. Wohl aber durch Ratenkredit, was in einigen Fällen auch zu Betrugsverfahren führt, weil von vorneherein feststand, dass Raten gar nicht gezahlt werden können.

Und was die 'Kandidaten' im TV betrifft:

Wer Urlaubs-Krankheits- oder Wetterbedingt sich diese Sendungen anschaut, wird feststellen, dass diese 'Kandidaten' von Sendung zu Sendung wandern. Ich vermute, dass eine nicht geringe Zahl überhaupt nicht arbeitslos ist, sondern gegen EURONEN diesen Mist erzählt.

Ich kann mich noch an einen 'Kandidaten' erinnern.
1. Sendung, Hilfe mein Freund hat mich verlassen, 2. Sendung, Hilfe, ich bin zu dick, 3. Sendung, Hilfe, ich bin schwul.


Eine Arbeitskollegin bekam damals in der Sendung 'Herzblatt' 300,-DM dafür, dass sie auf vorbereitete Fragen vorbereitete Antworten gab. Nicht viel anders wird es bei diesen Seifenopern laufen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 330x hilfreich)

So wie hier: :grins:


Für RTL 2 EXKLUSIV Die Reportage suchen wir für folgende Themen Protagonisten:

- die dicksten Deutschen / Alltagsdoku – ein Paar wird begleitet, wo sie dick ist und er dünn oder eine Familie, in der alle dick sind…

- Mama mit 13

- Kein Sex in Sicht – 40 und Jungfrau

- Reich und befriedigt – Edel Escort Service

- Geschlecht unbekannt – mein Leben als Zwitter

- Extrem behaarte Menschen, die damit ein Problem haben und außerdem Menschen, die das ganz toll finden…

Bei Interesse bitte Email an: ....

Selbstverständlich werden die Dreharbeiten vergütet

0x Hilfreiche Antwort



#19
 Von 
Berghofer
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 78x hilfreich)

Da fällt mir so ein Satz ein:

DEN BÜRGEN... DEN KANN MAN WÜRGEN !

:(


Aus Ihrer Erfahrung haben Sie sicherlich gelernt, dass man niemals - unter keinen Umständen - für jemanden bürgen darf !

Erst recht keinem Freund/Bekannten.

Wahrscheinlich freut sich dieser jetzt über ihre damalige Hilfsbereitschaft und Naivität (tut mir leid, dass so zu nennen). Ein Anderer bezahlt ja jetzt für ihn.

Wie sieht es denn bei Ihrem Bekannten zur Zeit finanziell aus ? Ist denn da nichts zu holen ? Oder geht er schwarz arbeiten ?




-- Editiert von berghofer am 21.07.2008 10:42:55

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.957 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen