Kontopfändung - Kein Bescheid

28. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Painsucker
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 54x hilfreich)
Kontopfändung - Kein Bescheid

Hallo,
ich wollte heut Geld vom Konto holen (da waren 150€ drauf), aber es ging nicht, nicht mal 10€.
Ich habe zu Hause beim Onlinebanking geguckt und gesehen das nun das Essensgeld für den Kindergarten auch zurückgebucht wurde.
Also ist wohl eine Pfändung drauf.
Da die Sparkassen heut nur bis 13Uhr auf hatten kann ich da heut auch nichts mehr klären. ich habe keinen Brief bekommen das mein konto gepfändet wird.
Dürfen die sowas? Ich meine mein Konto pfänden ohne bescheid zu sagen?
Das war im Juli schonmal, da hatten die auch ne Pfändung rein geklatscht (die war von vor 3 Jahren) die ham se durch zufall gefunden. Am Ende hat sich rausgestellt das die rechnung schon 2008 beglichen wurde.....damals kam auch kein Brief vor der Pfändung. die meinten aber die dürfen das.
Nun das eigentliche Problem:
Meine Sparkasse ist in Brandenburg und ich wohne seit Mai diesen Jahres in Sachsen. Die Sparkasse hier versucht schon seit Juni von denen Daten anzufordern und ne Kündigungsbestätigung, damit ich hier ein Konto eröffnen. Die reagieren gar nicht drauf. (Die hatten schon fast 3 Monate gebraucht um die Sparbücher zu löschen und das Geld auf die neuen zu transferieren)
So nun müsste ich ja um an mein Geld zu kommen nach Brandenburg an den Schalter. Das kostet aber Geld (365km hin und 365km wieder zurück)
Wer nun der gläubiger ist weiß ich ja nun auch nicht, kam ja kein Brief.

Also nochmal meine Fragen:
- dürfen die Konto pfänden ohne mich vorher zu informieren?

- bei welchem Amtsgericht kann ich Kontopfändungsschutz stellen
in Brandenburg oder in Sachsen? (bekomme nur 136€ ALG II und 164€ Kindergeld und 117€ Unterhaltsvorschuss)

- kann ich die Sparkasse irgendwie belangen wegen Unterlassung da sie ja nicht die nötigen Informationen zuschicken um ein hier ein Konto zu eröffnen. dadurch entstehen mir hohe Kosten

- was ist mit den Kosten für Rückbuchungen durch ungerechtfertigte Pfändung
Die Sparkasse verweigerte diese zu zahlen mit der begründung, das eh kein geld auf dem konto war und die Rechnungen eh zurückgebucht worden wären

Ich brauche wirklich dringend Hilfe. Die Sparkasse in Brandenburg macht mir nur Ärger
es ist wirklich schlimm. seit meinem Umzug nach Sachsen kommt es mir so vor das die alles versuchen damit ich hier kein Konto bekomme. Ich will ja niemand was Unterstellen, aber die Tante meines Ex arbeitet in der Sparkasse in Brandenburg....is schon komisch....



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-- Editiert am 28.10.2009 18:18

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.01.2012 00:20:09
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 107x hilfreich)

quote:
- dürfen die Konto pfänden ohne mich vorher zu informieren?

Nein. Natürlich muss Ihnen noch vorher Gelegenheit gegeben werden, dass Konto leerzuräumen. Sonst würde ja der Gläubiger das Geld bekommen, das ihm zusteht.

quote:
- kann ich die Sparkasse irgendwie belangen wegen Unterlassung da sie ja nicht die nötigen Informationen zuschicken um ein hier ein Konto zu eröffnen. dadurch entstehen mir hohe Kosten

Nutzen Sie diese Zeit doch lieber für die Jobsuche!

quote:
was ist mit den Kosten für Rückbuchungen durch ungerechtfertigte Pfändung
Die Sparkasse verweigerte diese zu zahlen mit der begründung, das eh kein geld auf dem konto war und die Rechnungen eh zurückgebucht worden wären

Diese Begründung überzeugt mich.

quote:
Die Sparkasse in Brandenburg macht mir nur Ärger

Nein. Sie machen der Sparkasse Ärger. Deswegen will man Sie nicht. Verständlicherweise.

quote:
Ich will ja niemand was Unterstellen, aber die Tante meines Ex arbeitet in der Sparkasse in Brandenburg....is schon komisch....

Also wollen Sie ja doch was unterstellen!

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11x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Painsucker
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 54x hilfreich)

quote:
Nein. Sie machen der Sparkasse Ärger. Deswegen will man Sie nicht. Verständlicherweise.

sinnlose antworten bitte unterlassen!
und vorher bitte mal alles lesen bevor sie antworten. die brandenburger sparkasse will mich nicht weil ich schon lange bei der bin. ich will die brandenburger sparkasse nicht länger.
quote:
Diese Begründung überzeugt mich.

mich nicht da die pfändung ungerechtfertigt war. das sagte selbst der gläubiger.
quote:
Nutzen Sie diese Zeit doch lieber für die Jobsuche!

ein rat den sie sich selbst zu herzen nehmen sollen. anscheinend ist ihr bisheriges leben langweilig da sie hier sinnlose kommentare abgeben um aufmerksamkeit zu erzielen....ich glaub der ausdruck dafür ist forumkobolt

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8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MILCHBUBI
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 23x hilfreich)

die antworten waren doch nicht falsch bzw. es ist halt das, was viele denken? wer sich hinstellt und mit dem finger auf die bösen gläubiger zeigt, die einem nur was böses wollen und die ohnehin immer im unrecht sind, der braucht sich über solche kommentare nicht wundern. ich nehme an, dass sie ja wußten, dass sie schulden hatten oder? eine pfändung kommt ja nicht aus heiterem himmel. und der gläubiger nutzt nur die möglichkeiten des gesetzes und das was ihm zusteht (so wie sie ja auch). sollte die pfändung für eine bereits von ihnen bezahlte forderung sein, können sie dagegen selbstverständlich vorgehen.

natürlich muß die sparkasse sie nicht sofort darüber informieren. aber i.d. r. werden sie es tun, da keine bank an kunden interessiert ist, die nur geld kosten und arbeit machen. sie werden ja selbst auch noch mit der durchschrift eines pfüb´s bedacht werden. außer ihre neue anschrift war dem gläubiger nicht bekannt u. er hatte nur die alte anschrift. dann kann die durchschrift nicht zugestellt werden. was aber nichts an der rechtmäßigkeit ändern würde. normalerweise bekommt eine ausfertigung zuerst der drittschuldner und als zweites sie. wäre es umgekehrt, wäre der pfüb ja sinnlos, das sie dann die möglichkeit hättten, das konto noch schnell abzuräumen.



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-- Editiert am 29.10.2009 08:17

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

quote:
damals kam auch kein Brief vor der Pfändung. die meinten aber die dürfen das.

Korrekt.
Sonst wäre der Sinn der Pfändung ja auch nicht erreicht, da die Beträge mit einem Mausklick auf ein anderes Konto transferiert werden könnten.
Zwar muss der Schuldner über die Pfändung informiert werden, nicht jedoch vor der Pfändung.



quote:
- bei welchem Amtsgericht kann ich Kontopfändungsschutz stellen

Zuständig ist das Amtsgericht des Wohnortes.



quote:
was ist mit den Kosten für Rückbuchungen durch ungerechtfertigte Pfändung
Die Sparkasse verweigerte diese zu zahlen mit der begründung, das eh kein geld auf dem konto war und die Rechnungen eh zurückgebucht worden wären

Wenn die Begründung stimmt (die Rechnungen also auch ohne die Pfändung zurückgegangen wären) kann man auch keine Erstattung verlangt werden.



quote:
- kann ich die Sparkasse irgendwie belangen wegen Unterlassung da sie ja nicht die nötigen Informationen zuschicken um ein hier ein Konto zu eröffnen. dadurch entstehen mir hohe Kosten

Hier könnte eine Klage vor Gericht abhilfe schaffen.
Was ich nicht nachvollziehen kann ist jedoch warum zur Eröffnung eines Kontos bei einer neuen Bank Informationen von der alten Bank benötigt werden? Zumindest eine Kontoeröffnung auf Guthabenbasis sollte ohne Infos von der alten Bank möglich sein?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

-- Editiert am 29.10.2009 09:21

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Painsucker
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 54x hilfreich)

quote:
Korrekt.
Sonst wäre der Sinn der Pfändung ja auch nicht erreicht, da die Beträge mit einem Mausklick auf ein anderes Konto transferiert werden könnten.
Zwar muss der Schuldner über die Pfändung informiert werden, nicht jedoch vor der Pfändung.

ja aber es handelt sich ja ausschließlich um Sozialleistungen, und bei denen habe ich ja eh 7 Tage Zeit die vom Konto zu holen. das Problem hierbei ist ja die Entfernung zur Sarkasse.

Die Pfändung wurde übrigens aufgehoben.
Ich hatte mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung vereinbart. Da ich diesen Monat weniger Geld bekomme, habe ich anfang des Monats den Gläubiger angerufen, um nachzufragen ob ich eine kleinere Rate zahlen kann. Die Dame wunderte sich über meinen Anruf und sagte das bei Ihr vermerkt sei, dass ich erst Dezember die Rate zahlen muss. Ok dachte ich.
Vor zwei wochen kam dann ein Brief vom Gläubiger das ich die rate nicht eingehalten hätte. Ich schrieb daraufhin ein Brief, dass ich weniger geld bekomme und eine Auflistung mit sämtlichen Ein-und Auskünften.
Ich bekam keine Antwort. Nun habe ich durch die Sparkasse erfahren das es dieser Gläubiger war, der die Pfändung veranlasst hat. ich rief an und wieder war da die dame am Apparat. Sie sagte mir nur das auf meinem Brief den ich geschrieben habe ein vermerk sei, wegen unfreundlichkeit Pfändung
???
Ich muss dazu sagen das der Brief in keinster Weiße irgendwie unfreundlich geschrieben war oder so.
Jedenfalls konnte ich am telefon nun die kleinere rate vereinbaren und die Pfändung wurde aufgehoben.



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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

quote:
ja aber es handelt sich ja ausschließlich um Sozialleistungen, und bei denen habe ich ja eh 7 Tage Zeit die vom Konto zu holen.

Das weis ja nur niemand. Man kann nicht vorher anfragen was an Zahlungen eingeht (Bankgeheimnis & Datenschutz). Also muss man erst mal Pfänden.



quote:
das Problem hierbei ist ja die Entfernung zur Sarkasse.

Du hast doch Online-Banking. Was du in deiner Nähe brauchst wäre nur ein Konto auf die man die pfändungsfreien Beträge überweisen könnte.

Frag doch mal bei deiner Sparkasse (oder einer anderen Bank, z.B. Sparda oder Online Bank) nach, ob man nicht ein Guthabenkonto einrichten könnte?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Painsucker
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 54x hilfreich)

quote:
Du hast doch Online-Banking. Was du in deiner Nähe brauchst wäre nur ein Konto auf die man die pfändungsfreien Beträge überweisen könnte.

Frag doch mal bei deiner Sparkasse (oder einer anderen Bank, z.B. Sparda oder Online Bank) nach, ob man nicht ein Guthabenkonto einrichten könnte?


ja habe ich schon veranlasst...im juni...die sparkasse hier wartet aber noch auf die kündigungsbestätigung von meiner alten sparkasse.




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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Kündigungsbestätigung weil man ein Guthabenkonto einrichten will?
Habe ich in meiner Umgebung noch nichts davon gehört.
Mit welcher Begründung?


Da würde ich doch mal bei einer anderen Bank vorstellig werden, die das nicht so kompliziert macht.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12321.01.2012 00:20:09
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 107x hilfreich)

quote:
Kündigungsbestätigung weil man ein Guthabenkonto einrichten will?
Habe ich in meiner Umgebung noch nichts davon gehört.

Ich auch nicht. Gibt es auch nicht. Das ist mit Sicherheit auch nur ein vorgeschoben, um den TE abzuwimmeln.

Die Sparkasse möchte dem TE eben kein Konto eröffnen, da sie berechtigterweise befürchten muss, mit dem Kunden wegen Pfändungen etc. nur Ärger zu haben.

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