Kontopfändung - P-Konto und Geschäftskonto gesperr

2. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
ein-pseudonym
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)
Kontopfändung - P-Konto und Geschäftskonto gesperr

Sehr geehrte Damen und Herren,

Vor 3 Tagen wurde bei meiner Bank eine Pfändung eingereicht, sodass ich derzeit keinen Zugang zu meinen 2 Konten habe; Das eine ist ein P-Konto und das zweite ein Geschäftskonto.

Der Gläubiger bekam ein Versäumnisurteil und den Zwangsvollstreckungs und Überweisungtitel dadurch, dass ich mir vor dem Landgericht keinen Anwalt leisten konnte und ich persönlich nicht angehört werden durfte. Es ging um eine Zivil-Schadenersatzforderung (Markenrecht), welche nicht im Geringsten im Verhältnis zum Schaden stand. Da aber allgemeinbetrachtet ein immaterieller Schaden entstanden ist, war die Aussicht auf Erfolg zu gering. Auch wenn die Forderung hätte geschmälert werden können, war die Aussicht PKH zu bekommen laut eines Anwaltes eher unwahrscheinlich. So wurde ich mangels Anwalt zur vollen Summe verdonnert und es wurden noch Gerichtskosten darauf berechnet, sodass derzeit knapp 7000,- EUR zu zahlen sind. Der Gläubiger ist weltweit vertreten und milliarden schwer. Die Paar EUR jucken diesen also nicht.

Ich habe ein P-Konto, auf das Ausbildungsgehalt ca. 500,- und Wohngeld ca. 200,- EUR eingehen. Bin also deutlich unter der Pfändungsgrenze von 1028,- EUR.

Jedoch habe ich vor kurzem ein Nebenberuf angefangen, für das ich von einer Bekannten ein kleines Darlehen bekommen habe, um noch einiges an Grundausstattung kaufen zu können und damit Geld zu verdienen.

Genau Rechtzeitig kam also die Kontopfändung, da wo noch Geld auf dem Geschäftskonto übrig war, ca. 1200,- EUR. Nun komme ich nicht mehr an dieses Geld, welches so gesehen nichtmal mein Geld ist, bzw. mir zum Kauf für bestimmte Ausrüstung gegeben wurde.

Es ist ein harter Schicksalsschlag für mich, da ich dringend auf dieses Geld angewiesen bin um meine Tätigkeit ausüben zu können. Auch die Sperrung meines Kontos behindert meine Tätigkeit, sodass ich per Überweisung kein Geld mehr annehmen bzw. verschicken kann und praktisch auf Konten von anderen zurück greifen müsste oder bar abwickeln, was oftmals nicht möglich ist.

Frage 1: Können die mir die 1200,- EUR pfänden ohne das ich etwas dagegen tun kann? Das Konto auf dem es liegt ist ja kein P-Konto, jedoch ist es wie gesagt ein Darlehen das für die Ausrüstung gedacht war. Kann ich oder die Person der das Geld eigentlich gehört, das Geld einfordern?

Frage 2: Was sollte ich nun tun, um den Zugang zu meinen Konten wiederherzustellen und wieder normal arbeiten zu können? So jedenfalls sind mir die Hände gebunden und Geld verdienen wird mir enorm erschwert. Ich kann nichtmal mehr mit EC-Karte bezahlen oder Kontoauszüge am Automaten erhalten.

Weitere Infos: Bzgl. der Pfändung habe ich die Anwaltskanzlei bereits kontaktiert und Ihnen erklärt, dass ich bereit sei die Summe auf dem Konto und außerdem diese Summe noch durch weitere Leihgaben auf 2000,- zu erhöhen - als Vergleich; Etwas anderes bleibt mir wohl nicht übrig um überhaupt irgendwann mal auf eigenen Beinen zu stehen. Darauf wurde leider noch nicht reagiert und ich habe das Gefühl es war nicht klug denen zu sagen das überhaupt Geld auf dem Konto ist. Denen war bis dato auch völlig egal das ich nur sehr niedriges Einkommen habe, das wussten diese nämlich auch, bevor es vor Gericht ging.

Mit freundlichen Grüßen
Ein Ratsuchender

-- Editiert ein-pseudonym am 02.03.2012 13:34

-- Editiert ein-pseudonym am 02.03.2012 13:35

-- Editiert ein-pseudonym am 02.03.2012 13:37

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Frage 1:
Da sehe ich keine Chancen noch an das Geld zu kommen :(
Es handelt sich ja um ein Darlehn, also ist es "dein" Geld, und damit natürlich pfändbar. Und da auch keine umwandlung dieses Konto's in ein weiteres P-Konto möglich ist, gibt es praktisch keine Möglichkeit diesen Betrag wieder freizugeben

Frage 2:
Eins deiner Konten ist ja ein P-Konto, da hast du ja einen Freibetrag über den du verfügen kannst. Wenn sich der Gläubiger auf kein entgegenkommen einlässt, wirst du ohne Zahlung die Pfändung kaum weg bekommen

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Die Bank darf das gepfändete Geld erst 4 Wochen nach Zustellung des Pfändungs-und Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger überweisen(§ 835 ZPO ).
In dieser Zeit ist es Ihnen möglich, Vollstreckungsschutz zu beantragen, sofern sie diesen benötigen, wovon auszugehen ist.
Für das P-Konto ist eine abweichende Regelung von dem Pfändungsfreibetrag durch das Gericht möglich(§ 850k II,IV ZPO ).
Ob im Falle der Pfändung des Geschäftskontos Erfolgsaussichten für einen Vollstreckungsschutz bestehen, kann von hier aus, wie auch im ersten Fall, nicht beurteilt werden.
Es wäre natürlich vorteilhaft,wenn ein fachkundiger Anwalt diese Antrage für sie stellen würde. Ein Beratungsschein erhalten sie beim Amtsgericht. Der Anwalt bekommt von Ihnen 10€.
Auch die Rechtsantragstelle beim Amtsgericht würde Ihnen
behilflich sein.
Zum Nachweis Ihrer Probleme bedarf es alle wesentliche Belege.


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1x Hilfreiche Antwort

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