Kontopfändung - Rentennachzahlung

23. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
seermus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontopfändung - Rentennachzahlung

Hallo,

ich musste eine eidesstattliche Versicherung wegen Unterhaltsschulden abgeben.

Vor ca. 17 Monaten hatte ich einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit gestellt, dieser wurde erst vor paar Tagen bewilligt. Logischerweise werde ich wahrscheinlich ein paar Tausend Euro Nachzahlung erhalten.

Soviel ich weiß, schützt das P-Konto momentan monatlich ca. 1.133 €.

Wie ist mein Konto geschützt, wenn ich z. B. 5.000 € Nachzahlung für 17 Monate erhalte? Sind dann nur ca. 1.133 € geschützt oder wären dann 19.261 € (17 Mon. x 1.133 €) geschützt?

Sollte ich die beim Gerichtsvollzieher und auch für die Rente angegebene Kontonummer behalten und nur in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln oder ein neues P-Konto eröffnen und die Rente auf dieses Konto überweisen lassen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Sollte ich die beim Gerichtsvollzieher und auch für die Rente angegebene Kontonummer behalten und nur in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln


Ja.

Zitat:
neues P-Konto eröffnen und die Rente auf dieses Konto überweisen lassen?


Ein zweites P-Konto zu eröffnen ist in der Regel nicht möglich.

Sie sollten, sobald der Bescheid über die Höhe der Nachzahlung vorliegt bei dem für Sie zuständigen Vollstreckungsgericht einen Antrag i. S. d. §850k Abs. 4 ZPO stellen. Damit kann der pfändungsfreie Betrag im Ermessen des Vollstreckungsgerichts entsprechend erhöht werden. Nur so können Sie die Nachzahlung oder zumindest einen Teil davon vor der Pfändung schützen.


Grüße
PP

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