Kontopfändung auf nicht P-Konto! Was tun?

21. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
zorro79
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontopfändung auf nicht P-Konto! Was tun?

Kurz zum Sachverhalt:

Bei meiner Mutter ging auf ihr nicht p-Konto eine Kontopfändung ein. Da zum Eingangszeitpunkt der Pfändung sich kein Geld auf dem Konto befand auch nicht weiter tragisch!

Meine Mutter setzte sich zunächst mit ihrem Arbeitgeber in Verbindung , und vereinbarte mit ihm das ihr Lohn nicht überwiesen wird. daher ging sie davon aus das ihr Geld vorerst in Sicherheit wäre und wollte an ihren nächsten freien Tag dann erst ihr Konto auf ein P-Konto umstellen!

Nun kam es aber so, wie es kommen musste, und in ihrer Firma, wusste die linke hand wohl mal wieder nicht was die rechte tut, und die Überweisung ging aufs gepfändete Konto!

Meine Frage nun ist es möglich das Geld dennoch durch nachträglicher Umstellung auf ein P-Konto zu sichern.

Nach langen Durchstöbern des Internets habe ich keine klaren Verhältnisse erkennen können , da heisst es es geht nicht hier heisst es man muss aufs Gericht hier dann wieder es geht nicht.

Das letzte wodrüber ich gestolpert bin ist http://www.vz-nrw.de/p-konto#bei

aus dem ich herauslese das es möglich ist auch nachträglich auf ein P-Konto umzustellen und somit auch vorhandenes Geld auf den Konto sowie gerade eingegangenes Geld 4 Wochen rückwirkend geschützt ist!

-----------------
""

-- Editiert zorro79 am 21.11.2012 18:51

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Aliah2012
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 64x hilfreich)

Hallo ,

Aus eigene Erfahrung : Antrag auf Freigabe der unpfändbaren Beträge( gem. Lohnpfändungstabelle ) beim Gericht stellen , dann unbedingt das Konto in einem P Konto umwandeln lassen .

Musterschreiben zur Antrag findest du im Schuldnerberatungsforum .

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

"möglich ist auch nachträglich auf ein P-Konto umzustellen und somit auch vorhandenes Geld auf den Konto sowie gerade eingegangenes Geld 4 Wochen rückwirkend geschützt ist!"

-> Das Konto muss innerhalb 4 Wochen AB ZUSTELLUNG DER PFÄNDUNG in ein p-konto umgewandelt werden, dann gilt es auch Rückwirkend. Nach den 4 Wochen gibt es keine Rückwirkung mehr

"Aus eigene Erfahrung : Antrag auf Freigabe der unpfändbaren Beträge"

-> Das war dann wohl vor 2012, ohne P-Konto geht jetzt nichts mehr.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.912 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen