Kontopfändung bedient noch keine Freigabe, Geld vom Partner mit drauf

19. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Malina123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontopfändung bedient noch keine Freigabe, Geld vom Partner mit drauf

Ich (alleinige Kontoinhaberin) habe eine Kontopfändung, die ich sofort bedienen lassen habe. Problem ist jedoch, das das Geld meines Partners mit aufs Konto fließt.
Leider wusste ich, bis ich eben etwas gelesen habe, nicht das ich mich strafbar gemacht habe.

Nun.. Die Pfändung ist noch nicht vom Tisch(2 Wochen her, laut Bank dauert die Bearbeitung auch 2 Wochen?)

Ich kriege leider von der Bank immer die gleiche Aussage das es in Bearbeitung ist.

Ist es vielleicht möglich das die Forderung nicht bedient werden kann, weil es das Geld meines Partners ist?
Und inwieweit droht mir eine Strafe?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Leider wusste ich, bis ich eben etwas gelesen habe, nicht das ich mich strafbar gemacht habe.

Was auch immer du da gelesen hast. Um dich mal zu beruhigen: Nein, du hast dich definitiv nicht strafbar gemacht. Solange dein Partner kein Drogengeld o.ä. über dein Konto laufen lässt, gibt es keine Straftat.

Einzig zur Diskussion steht, ob du deiner Bank Bescheid gegeben hast. Sprich: Wusste deine Bank davon. Denn vertraglich bist du verpflichtet, keine fremden Gelder über dein Konto zu schleusen. Das hat aber wie gesagt mit Straftaten erst mal nichts zu tun.

Zitat:
Ist es vielleicht möglich das die Forderung nicht bedient werden kann, weil es das Geld meines Partners ist?

Nö. Das exakte Gegenteil ist der Fall: Das Geld kann erst Recht gepfändet werden, völlig egal ob es das deines Partners ist.

Zitat:
Und inwieweit droht mir eine Strafe?

Dir droht keine Strafe. Das Schlimmste wäre, dass die Bank dir das Konto kündigt, weil du gegen den Konto-Vertrag (Nur in eigenem Namen nutzen) verstoßen hast. Strafen gibt es dafür nicht. Ohne Konto dazustehen, ist halt eventuell dann doof.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Malina123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort...

Hm, ich habe so einiges gelesen mit Geldwäsche usw. (da gings auch um fremdes Einkommen von Partnern)

Nein leider habe ich der Bank nicht Bescheid gegeben. Ja dumm, ich weiß. Aber wie ich schon meinte, wusste eben nicht das, dies nicht zugelassen ist.
Habe mich damit nie befasst. Als das Konto von meinen Oma und Opa eröffnet wurde war ich noch Teenager. Kann mich auch nicht erinnern irgend etwas unterschrieben zu haben.

Also interessiert es die Pfändungsabteilung der Bank nicht das da Fremdeinkommen gepfändet wird und die überweisen das trotzdem an den Gläubiger?


0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Hm, ich habe so einiges gelesen mit Geldwäsche usw. (da gings auch um fremdes Einkommen von Partnern)

Du musst Verpflichtungen, aufgrund des Geldwäschegesetzes und die tatsächliche Geldwäsche voneinander trennen. Leider bringen das viele völlig durcheinander. Das Geldwäschegesetz richtet sich nicht an Privatpersonen und Kontoinhaber. Das richtet sich an allerhand Menschen und Institute, die irgendwie mit Geld zu tun haben, sagen wir mal zur Vereinfachung "an alle Banken".

Banken müssen sicherstellen, dass klar ist, wem das Konto gehört und wer es nutzt. Damit sie das können, steht irgendwo in deinem Kontovertrag (oder in den zugehörigen AGB), dass das Konto nicht von fremden Personen genutzt werden darf. Wenn du dagegen verstoßen hast, tja. Dann hast du dagegen verstoßen. Das ist aber dann noch lange keine Geldwäsche...

Geldwäsche ist es erst, wenn die Herkunft von Geldern verschleiert wird bzw. wenn die Gelder aus einer kriminellen Handlung (im weitesten Sinne) herstammen. Auch relevant kann sein: Wenn dein Partner selbst beispielsweise Pfändungen erdulden muss und dein Konto nutzt, um Geld vor Gläubigern zu verstecken.

Ist es sein normaler Lohn, ist an dem Geld nichts anrüchiges, dann hast du auch keine Geldwäsche begangen. So einfach ist das.

Zitat:
Also interessiert es die Pfändungsabteilung der Bank nicht das da Fremdeinkommen gepfändet wird und die überweisen das trotzdem an den Gläubiger?

Die interessiert das nicht.

Aber wie gesagt könnte deine Bank aus anderem Grund böse werden. Denn du hast letztendlich gegen deinen Kontovertrag verstoßen. Ob und wie deine Bank da noch reagiert, das wirst du sehen. Ggf. sollte man diesbezüglich ein klärendes Gespräch führen. Entweder dein Partner kriegt ein eigenes Konto (zu empfehlen, wenn es weitere Pfändungen gibt) oder die Bank führt das fortan als richtiges Gemeinschaftskonto.


-- Editiert von mepeisen am 19.11.2018 15:41

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.712 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen