Kontopfändung der Ehefrau bei Gütertrennung?

31. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
avvthomas
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)
Kontopfändung der Ehefrau bei Gütertrennung?

Hallo, ich habe eine Frage: Wenn ich Geldeingänge von meinem Arbeitgeber auf dem Konto meiner Ehefrau erhalte, wir haben Gütertrennung (bein Notar gemacht), kann der Gläubiger dann das Konto meiner Ehefrau pfänden? Ich weiß, dass ich eine Lohnpfändung bekommen kann ... Es geht mir lediglich darum,ob das Konto meiner Ehefrau, die nichts mit den Schulden (die ich 1997-1999 gemacht habe) zu tun hat dadurch in Mitleidenschaft gezogen wird, wenn mein Geld auf ihrem Konto eingeht. Ich bin auch in Verhandlungen mit den Gläubigern und möchte auch eine Privatinsolvenz in näherer Zukunft anstreben.

Ich bedanke mich für die Antworten!!!
VG, avvthomas

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo,

die Gütertrennung hat nichts mit einer Kontopfändung zu tun.

Wenn deine Ehefrau alleinige Kontoinhaberin ist, kann kein Gläubiger ihr Konto pfänden, wenn du der Schuldner bist.

Aber:
Die Gläubiger können deinen Auszahlungsanspruch gegenüber deiner Ehefrau pfänden. Das heißt, deine Ehefrau dürfte dir dein Geld nicht mehr auszahlen, sondern hat es an die Gläubiger zu zahlen.

Besorg dir ein eigenes Girokonto. Dort ist dein Geld im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen sicher.



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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
avvthomas
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort. Ja, das mit dem eigenen Konto ist gut und das werde ich auch machen.

VG, avvthomas

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Ja, ein eigenes Konto ist definitiv nicht schlecht.

Am besten weist du das, was du oberhalb vom Selbstbehalt hast (Lohn und / oder Unterhalt von deiner Frau), dann gleich an die Gläubiger an und verklickerst ihnen mit Nachweisen zur Einkommenssituation, dass momentan leider, leider nicht mehr möglich ist, damit du einen gescheiten Vergleich aushandeln und weiterem Ärger vorbeugen kannst. Dein Chef ist auch froh, wenn die Buchhaltung sich nicht um die Lohnpfänderung kümmern muss -)

Hast du einen Anwalt, der sich vorsorglich mit Pfändungsschutz auskennt, so dass ohnehin fruchtlose Kontopfändungen vorsorglich vermieden werden können, so dass du weiterhin Dispo haben kannst, oder willst du gleich ein P-Konto nehmen?



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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
avvthomas
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

was ist denn ein P-Konto? Ich habe schon davon gehört, aber wie geht das? Muss man das beim Amtsgericht melden? Ich habe 3 Unterhaltspflichtige Kinder (also ich habe 4 Kinder aber meine älteste Tochter wird bald 18 Jahre), wie hoch ist denn dann mein Freibetrag bzw. wo kann ich das genau nachlesen?

Danke nochmal für die genauen Antworten.

VG,avvthomas

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Wie viel du im konkreten Einzelfall genau behalten kannst, kann ich so natürlich nicht sagen.

Für eine alleinstehende Person liegt der Selbstbehalt bzw. die Pfändungsfreigrenze meines Wissens doch wohl so um 900 Euro / 1000 Euro rum, oder? Aber das erhöht sich bei dir doch wohl aufgrund der Unterhaltsverpflichtungen? Oder zahlt deine Frau allen Unterhalt für die Kinder?

Beim Anwalt oder bei der Schuldnerberatung kannst du sicher genauere Infos in der Sache bekommen, wenn du sämtliche erforderlichen Unterlagen (insb. Einkommensnachweise) vorlegst. Natürlich kannst du auch mal "Pfändungsfreigrenze" googeln.

Und wegen dem P-Konto fragst du wohl am besten nochmals hier im Forum unter "Bankrecht" nach. Ich glaube, in der Sache müsstest du dich an die Bank wenden, aber Genaueres weiß ich hierzu überhaupt nicht.

-- Editiert am 05.01.2011 22:52

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