Kontopfändung ohne Ankündigung und ohne Gerichtsvollzieher?

6. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
medio4
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)
Kontopfändung ohne Ankündigung und ohne Gerichtsvollzieher?

Ein Rechtsanwalt hat mein Konto gepfändet. Der Anwalt hatte einen vollstreckbaren Titel. Was zur folge hatte, dass keine weiteren Abbuchungen und Überweisungen durch meine Bank vorgenommen werden.

Kann er ohne eine Ankündigung ohne den Gerichtsvollzieher bei mir vorbei zu schicken bei meiner Bank eine Kontopfändung bewirken???

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kann er ohne eine Ankündigung ohne den Gerichtsvollzieher bei mir vorbei zu schicken bei meiner Bank eine Kontopfändung bewirken??? <hr size=1 noshade>


Ja! Vor der Pfändung ist der Schuldner über das Pfändungsgesuch nicht zu hören
(§ 834 ZPO )



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#2
 Von 
medio4
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)

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Kann er ohne eine Ankündigung ohne den Gerichtsvollzieher bei mir vorbei zu schicken
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wie geht das denn 270€ vom konto pfänden, ohne zu prüfen ob ich zahlungsfähig bin. d.h. ob ich unter dem existenzminimum lebe.

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#3
 Von 
medio4
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)

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Kann er ohne eine Ankündigung ohne den Gerichtsvollzieher bei mir vorbei zu schicken
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wie geht das denn 270€ vom konto pfänden, ohne zu prüfen ob ich zahlungsfähig bin. d.h. ob ich unter dem existenzminimum lebe.

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#4
 Von 
medio4
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)

habe gerade was vom Pfändungsschutzkonto gelesen.
(Gesetzliche Pflicht ab dem 1.7.2010).

http://p-konto-2010.de/index.html
[URL=http://p-konto-2010.de/index.html]

ko0mmt für mich zu spät.

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#5
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Die Bank darf erst zwei Wochen nach der Zustellung des Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner aus dem Guthaben an den Gläubiger leisten (§ 835 III ZPO )
In dieser Zeit können Sie beim Vollstreckungsgericht Pfändujngsschutzantrag stellen. Handelt es sich um lfd. wiederkehrende Beträge aus einem Arbeitsverhältnis gilt § 850k ZPO . Sonst kann Ihnen die Rechtsantragstelle bei dem Amtsgericht behilflich sein. Es ist Eile geboten.

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#6
 Von 
medio4
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)

danke an dieter25

wo ist das Vollstreckungsgericht ??

beim amtsgericht wo das urteil her ist???

sorry ist meine erste pfändung

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12307.04.2010 14:29:17
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 20x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

@medio4

Das Vollstreckungsgericht beim Amtsericht hat den Pfändungs-und Überweisungsbeschluß erlassen.

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#9
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

@medio4
Um es verständlicher auszudrücken:
Das Vollstreckungsgericht ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk Sie wohnhaft sind :

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