Kontopfändung - ohne "Titel". Weitere Fragen zur Auszahlungshöhe des Freibetrages?!

14. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
pinkiex333
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontopfändung - ohne "Titel". Weitere Fragen zur Auszahlungshöhe des Freibetrages?!

Hallo liebes Forum!

Am letzten Samstag war ich ziemlich entsetzt auf dem Konto meines Lebensgefährten eine Kontopfändung vorzufinden. Grund für mein Entsetzen: Uns lag kein "Titel" oder ähnliches vor. (P-Konto wurde beantragt!)
("Kurze" Hintergrundgeschichte: Dämliche Auseinandersetzung im Februar 2015 führte zu einem Gerichtsverfahren im November 2016. Auflage: 600€ in 6 Raten, dann wird das Verfahren eingestellt. --> Hat er vollständig und pünktlich bezahlt. Kosten des Nebenklägers sollte auch er tragen. Im Juli 2017 kam dann der Beschluss mit der Einstellung des Verfahrens. Von da an warteten wir auf eine Rechnung oder ähnliches. Ehrlich gesagt, geriet das Ganze auch ziemlich in Vergessenheit. Im November 2017 wurde dann durch das zuständige Amtsgericht ein Kostenfestsetzungsbeschluss erlassen - DER kam NIE hier an. NIE. Nachforschungen meinerseits beim AG haben ergeben, dass man den seiner damaligen Anwältin zustellte, welche dann an die Gegenseite ein Schreiben verfasste, indem sie erklärte "Mandat niedergelegt - Unterlagen weitergeleitet." Absoluter Blödsinn, denn bei uns kam nie etwas an. Dies beteuere ich auch noch einmal! Wir gingen im großen Zerfetzen mit der Rechtsanwältin auseinander und seit dem Tag der Verhandlung gab es KEINERLEI Kontakt - bis auf ihre Rechnung!)

Unverständnis 1: Gilt der Kostenfestsetzungsbeschluss tatsächlich als "zugestellt" an meinen Lebensgefährten, auch wenn er ihn nie erhalten hat? Steht die Anwältin nicht in der Pflicht der Weiterleitung? Kann man die Pfändung irgendwie "anfechten"?

Unklarheit 2: Zum Pfändungseingang am 9.3. befanden sich etwa 900€ auf dem gepfändeten Konto, am 07.03. erhielt er Lohn in Höhe von ca 1780€, davon wurden dann monatliche Kosten bezahlt und die oben genannten 900€ blieben übrig.
Auf welchen Betrag wendet man nun den monatlichen Freibetrag an? Auf die 900€, die zum Pfändungseingang drauf waren oder auf die 1780€.

(Problem ist nämlich, er hat am Freitag seine Führerscheinprüfung und muss vorher die offene Rechnung von 600€ begleichen. Mit dem gegnerischen Anwalt hat er gesprochen, in Raten zahlen machen die ja nicht mehr, also soll er sich an seine Bank wenden, die würden ihm das vorstrecken und er zahlt es in Raten zurück..? (noch nie von gehört..) )

Vielen lieben Dank für eure Erfahrungen!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Von da an warteten wir auf eine Rechnung oder ähnliches

Der Kostenfestsetzungsbeschluss ist am Ende die einzige "Rechnung". Das was dort drin steht, ist zu bezahlen. Ohne weitere Aufforderung.

Zitat:
Absoluter Blödsinn, denn bei uns kam nie etwas an

Der KFB ist zugestellt. Probleme mit der eigenen Anwältin sind seine Probleme und weder die des Gerichts noch die der Gegenseite.
Man kann das ggf. durch die Anwaltskammer zur Klärung bringen. Aber das ändert an der Situation nicht, dass es als zugestellt gilt.

Zitat:
(Problem ist nämlich, er hat am Freitag seine Führerscheinprüfung und muss vorher die offene Rechnung von 600€ begleichen. Mit dem gegnerischen Anwalt hat er gesprochen, in Raten zahlen machen die ja nicht mehr, also soll er sich an seine Bank wenden, die würden ihm das vorstrecken und er zahlt es in Raten zurück..? (noch nie von gehört..) )

Das kommt auf die Bank drauf an. Wenn man der Bank glaubhaft darlegt, wie das zustande kam und dass man es wirklich nicht wusste, könnte das die Bank eventuell machen. Bei dem Lohn ist einiges pfändbar, soweit er weiterhin in Lohn und Brot steht, dürfte für die Bank das Risiko gering sein. Aber zwingen könnt ihr die Bank nicht, da mitzumachen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von pinkiex333):
also soll er sich an seine Bank wenden, die würden ihm das vorstrecken und er zahlt es in Raten zurück..? (noch nie von gehört..) )


Nennt sich 'Ratenkredit'.

Zitat (von pinkiex333):
Gilt der Kostenfestsetzungsbeschluss tatsächlich als "zugestellt" an meinen Lebensgefährten, auch wenn er ihn nie erhalten hat?


Ja, durch die Zustellung an die Anwältin. Mehrkosten, die man jetzt eventuell hat, sind dort geltend zu machen.

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