Kontopfändung rausnehmen lassen?

3. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
ArmaSteiner
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 7x hilfreich)
Kontopfändung rausnehmen lassen?

Guten Tag,

ich habe aktuell Probleme mit einem Inkassounternehmen.
Dieses hat eine Kontopfändung durchführen lassen.

Nun habe ich die Forderung aber fast komplett beglichen.

17 Euro sind noch offen. Letzte Woche war die Rede von 90 Euro. Diese habe ich überwiesen. Nun stellte ich fest, dass mein Konto immer noch dicht ist. Habe daher Kontakt mit der Bude aufgenommen.

Ich glaube langsam, dass dieses Unternehmen mich schickaniert.

Jedenfalls möchte ich jetzt wissen, wie ich wieder auf mein Konto zugreifen kann!

Zurückgehalten werden von meiner Bank 1400 Euro, welche ich aber schon bezahlt habe.

Ist das Inkassounternehmen nicht verpflichtet, meiner Bank zu melden, wenn sich der Betrag verkleinert hat?

Ich stehe nun da, konnte keine Miete und keine Versicherung zahlen. Dazu stehe ich nun noch ohne Geld da und komme Freitag nicht nach Hause, bzw Montag wieder zur Arbeit. (130 km einfache Strecke)

Welche Möglichkeit habe ich jetzt?

Notfall oder generelle Fragen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Das IB muss melden wenn die Forderung vollständig beglichen wurde, vorher tut man das idR nur wenn Schuldner oder Drittschuldner darum bitten.
Du könntest sofort ein p- Konto einrichten lassen, den Gläubiger/IB um Rücknahme des Pfüb bitten, die komplette Restforderung überweisen und den Gläubiger dann bitten sofort die Bank zu informieren, ...
Auf alle Fälle solltest du beachten wer hier wen um etwas bittet und deine Tonwahl überdenken. Du bist der Schuldner und hast es soweit kommen lassen!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Du bist der Schuldner und hast es soweit kommen lassen!

Das macht die TE weder vogelfrei noch zu etwas Schlechterem.

Der Gläubiger hat zeitnah zu reagieren. So einfach ist das. Er hat es weder auf eine Doppelpfändung anzulegen noch auf dem Anrichten von zusätzlichen Schaden. Zwar muss er sicher nicht auf die Sekunde reagieren, aber sich ggf. Wochen Zeit zu lassen, steht ihm gar nicht zu.

Ich persönlich würde dem Inkasso und dem Gläubiger per Fax eine Frist bis Ende der Woche setzen, die Pfändung aufzuheben und ankündigen, dass man am Montag früh beim örtlichen Gericht mit Nachweis der Zahlung eine einstweilige Verfügung zur Aufhebung der Pfändung beantragt, wenn sie nicht reagieren. Die Kosten trägt dann ggf. der Gläubiger.

-- Editiert von mepeisen am 03.05.2017 16:05

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