Kontopfändung trotz Ratenplan ?

27. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
Dieale17
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontopfändung trotz Ratenplan ?

Hallo,
Meine Schwester erhielt ein Vollstreckungsbescheid mit einer kontopfändung von über 3350€.
Daraufhin wurde der Gläubiger kontaktiert und es wurde eine Ratenzahlung von 100€ ab dem 1.12.24 ausgemacht.
Gestern dann bekam meine Schwester ihr Gehalt und das ganze Geld ist weg..gepfändet.
Wie kann sowas möglich sein ?
Und was kann man dagegen tun?
Sie ist jetzt mittellos mit 2 kleinen Kindern.





-- Editiert von Moderator topic am 28. November 2024 17:31

-- Thema wurde verschoben am 28. November 2024 17:31

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 193x hilfreich)

Zitat (von Dieale17):
Wie kann sowas möglich sein ?


Weil auf dem Konto eine Pfändung lag und es kein Pfändungsschutz-Konto war, nehme ich an?
Zitat (von Dieale17):
Und was kann man dagegen tun?
Sie ist jetzt mittellos mit 2 kleinen Kindern.


Das Konto so schnell wie möglich bei der Bank in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln, geht innerhalb weniger Tage, dann wird der Freibetrag auch wieder verfügbar sein, derzeit ist das Geld nur eingefroren.

Zitat (von Dieale17):
und das ganze Geld ist weg..


noch nicht, erst in 4 Wochen (falls man nichts macht).

-- Editiert von User am 27. November 2024 22:18

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dieale17
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Das Konto wurde leider noch nicht zum PKonto geändert.

Aber was hat das mit den Raten auf sich ? Ist das alles so rechtens ? Dass trotzdem das komplette Gehalt erstmal einbehalten wird?
Wenn ich es richtig verstanden habe ist es dann so das durch diese pfändung..jegliche Summe die aufs Konto kommt erstmal "eingefroren" ist.
Bis der Betrag erreicht ist der geschuldet wird ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dieale17
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Das Konto wurde leider noch nicht zum PKonto geändert.

Aber was hat das mit den Raten auf sich ? Ist das alles so rechtens ? Dass trotzdem das komplette Gehalt erstmal einbehalten wird?
Wenn ich es richtig verstanden habe ist es dann so das durch diese pfändung..jegliche Summe die aufs Konto kommt erstmal "eingefroren" ist.
Bis der Betrag erreicht ist der geschuldet wird ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 193x hilfreich)

Zitat (von Dieale17):
Aber was hat das mit den Raten auf sich ? Ist das alles so rechtens ? Dass trotzdem das komplette Gehalt erstmal einbehalten wird?


Naja, der Gläubiger hat die Kontopfändung anscheinend nicht zurückgenommen, vermutlich ist er sowieso davon ausgegangen, dass die Schuldnerin ein Pfändungsschutz-Konto einrichtet.

Die Bank hat mit der Ratenzahlung erstmal nichts zu tun, die weiß nur von der Pfändung.

Zitat (von Dieale17):
Bis der Betrag erreicht ist der geschuldet wird ?


Nein, nur die Summe über dem Freibetrag wird bei einem P-Konto gepfändet, das wär dann alles über 2.370 Euro (Erwachsener mit 2 unterhaltspflichtigen Kindern), wenn ich den Betrag auf die Schnelle richtig gegoogelt habe.

Die Schwester sollte eben am besten gleich morgen zur Bank bzw. dort anrufen und das Konto in ein P-Konto umwandeln lassen, dann wird zumindest der Freibetrag wieder die nächsten Tage verfügbar sein.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125931 Beiträge, 40561x hilfreich)

Zitat (von Dieale17):
Das Konto wurde leider noch nicht zum PKonto geändert.

Dann sollte man das gleich morgen ändern.



Zitat (von Dieale17):
Aber was hat das mit den Raten auf sich ? Ist das alles so rechtens ?

Enthält denn die Ratenzahlungsvereinbarung eine Ruhendstellung aller Vollstreckungsmaßnahmen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Dieale17
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Kann der Freibetrag im Endeffekt doch noch frei gegeben werden? Sofern man dad Konto in ein P konto umwandelt ?
Weil die 5400 Euro lohn die ja vorgestern kamen sind ja sozusagen "weg" obwohl die pfändung nur 3350€ beträgt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125931 Beiträge, 40561x hilfreich)

Zitat (von Dieale17):
Kann der Freibetrag im Endeffekt doch noch frei gegeben werden? Sofern man dad Konto in ein P konto umwandelt ?

Ja, sofern die Umwandlung fristgerecht erfolgt.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Dieale17
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Laut meiner Schwester ist die Frist für ein P Konto abgelaufen, laut Aussage der Bank.
Was mich jetzt nur stutzig macht weil ich es bisher noch nie erlebt habe ist.. was ist mit dem restlichen geld ?
Wenn doch 3350 Euro gepfändet werden aber 5400 Euro Euro dem Konto waren..wieso ist dann alles weg ?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 193x hilfreich)

Zitat (von Dieale17):
Laut meiner Schwester ist die Frist für ein P Konto abgelaufen, laut Aussage der Bank.


Also die Aussage kann so eigentlich nicht stimmen, die Bank ist verpflichtet, das Konto auf Wunsch in ein P-Konto umzuwandeln. Also da muss man notfalls eben etwas "Druck" machen, wenn die Bank nicht möchte, aber eigentlich sollte das kein Problem sein.

Bzw. ich nehme an wir reden ja sicher von diesem Gehaltseingang, also vor ein paar Tagen? Wenn der Gehaltseingang länger als 4 Wochen zurückliegt, dürfte das Geld bereits beim Gläubiger sein.


Zitat (von Dieale17):
Kann der Freibetrag im Endeffekt doch noch frei gegeben werden? Sofern man dad Konto in ein P konto umwandelt ?


Genau richtig, das geht sozusagen rückwirkend.

Zitat (von Dieale17):
Wenn doch 3350 Euro gepfändet werden aber 5400 Euro Euro dem Konto waren..wieso ist dann alles weg ?


Wie geschrieben, wenn der Gehaltseingang erst vor ein paar Tagen war, ist noch gar nichts "weg", sondern noch bei der Bank und eben vorerst eingefroren.

Die Pfändung muss ja erst bearbeitet werden, der restliche Betrag bleibt natürlich auf dem Konto.


E:

Wobei ich gerade noch nachgelesen hab, dass die 4-Wochen-Frist wohl ab Eingang des Pfändungsbeschlusses läuft. Der war ja vermutlich schon tatsächlich ein paar Wochen her, dann wäre die Frist wohl tatsächlich um...



-- Editiert von User am 28. November 2024 14:54

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125931 Beiträge, 40561x hilfreich)

Zitat (von Dieale17):
Wenn doch 3350 Euro gepfändet werden aber 5400 Euro Euro dem Konto waren..wieso ist dann alles weg ?

Weil die 3.350 EUR ein Betrag aus ferner Vergangenheit ist und die tatsächlich zu pfändende Summe der Bank unbekannt ist.
Der Gläubiger muss die korrekte Summe mitteilen.
Bei Überpfändung muss er die überpfändete Summe erstatten.



Zitat (von Dieale17):
Laut meiner Schwester ist die Frist für ein P Konto abgelaufen, laut Aussage der Bank.

Die Führung eines Zahlungskontos als P-Konto kann jederzeit, also auch noch nach einer Pfändung, verlangt werden.

Wenn die die Umwandlung innerhalb von 1 Monat ab dem Eingang der Pfändung bei der Bank erfolgt, entfaltet sich eine Rückwirkende Schutzwirkung.

Da gibt es aber 2 Probleme.
Zum einen hat die Bank nach dem Antrag vier Tage Zeit, das P-Konto einzurichten.
Dann erfährt der Schudner logischerweise nicht direkt von der Pfändung, sondern erst danach.
Es ist also regelmäßig bereits Zeit von der Schutzfrist verstrichen, weshalb Eile angesagt ist - die Banken hanen keine Möglichkeit zur "Kulanz".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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