Kontopfändung - wie lange dauert das?

5. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
kathie0112
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Kontopfändung - wie lange dauert das?

wünsche allen einen schönen Abend,

ich hoffe hier kann mir jemand helfen, also folgendes Problem:

von einem verlorenen prozess gegen meinen ex bekam er recht und wir bekamen dann logischerweise die kosten auferlegt. Betrag 911 Euro, ok das war klar. Anfang August bekamen wir ein schreiben seines Anwalts, dass wir den Betrag bis zum 18.08.09 zu bezahlen hätte, da sonst die Vollstreckung in Auftrag gegeben werden würde. Meine Anwältin schrieb ihn an, ob wir den Betrag mit seinen Unterhaltsrückständen meinem sohn gegenüber verrechnen können, dann würde er noch einen Betrag von knapp 330 euro bekommen. Wir warteten auf Antwort. Die Antwort kam in Form der kontopfändung - schock und ungläubigkeit, ist ja eigentlich nur geldtauschen aber gut
Mein Konto wurde also gesperrt, gut kann ich ja noch nachvollziehen, was ich aber nicht verstehe, das Konto meines ehemannes und mir - also gemeinsames konto wurde mitgeschlossen, obwohl keine pfändung drauf liegt. Der Betrag in höhe von 1000 euro ist auch auf meinem konto eingegangen, sodass eigentlich die konten jetzt schnell wieder aufgemacht werden könnten und der Ex sein geld ja jetzt bekommt. Aber nö, die Bank tut nichts, da deren pfändungsabteilung noch kein fax vom gläubiger bekommen hätten das gepfändet wird.

versteh ich nicht, warum wird unser gemeinsames konto mit dicht gemacht, unsere lebenshaltungskosten müssen doch irgendwie gedeckt werden, keine miete nichts geht ja raus obwohl die pfändung ja nicht auf unserem ehekonto liegt sondern auf meinem eizelnen konto. ich dreh noch durch.

wie lange dauert so ein mist denn? die Pfändung liegt auf dem konto seit letzten Freitag. meine nerven liegen blank hatte mir sowas noch nie zu tun kann mir wer helfen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
einzige!-kleine-koenigin.
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 186x hilfreich)

@kathie

Das alle Konten, die bei dieser Bank geführt werden, "dicht" gemacht wurden, liegt i.d.R. daran, dass Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gepfändet werden. Diese sind in der gängigen Praxis nicht mehr unbedingt auf ein Konto bezogen.

Was ist mit den Einkünften deines Mannes auf dem Gemeinschaftskonto? Diese wären m.M.n. rauszugeben.

Von alleine wird hier nicht viel passieren.

Du kannst aber einen Antrag nach § 850 k ZPO stellen, dann werden die unpfändbaren Beträge freigegeben. Der Antrag ist an das Gericht zu stellen, welches den Pfändungsantrag bewilligt hat. Zum gleichen Aktenzeichen.

Wie verhält sich das mit dem Unterhaltsrückstand? Ist der Unterhalt tituliert?

Und der Betrag von 1000 EUR? Ist das der Rückstand?



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kathie0112
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

danke für deine Antwort,

also der Unterhalt ist Tituliert, und der Rückstand - der eigentlich kein Rückstand ist - beläuft sich auf 911,32. Daher hab ich auf mein eigenes Konto 1000 Euro eingezahlt damit da ne Deckung drauf ist, denn dort geht kein geregeltes Einkkommen drauf.

Das Gehalt meines Mannes liegt also komplett auf dem Gemeinschaftskonto, wir haben über nichts eine Information bekommen, außer das mein Konto dicht ist. Hätten wir nicht bei der Bank angerufen, wüssten wir noch nichtmal das das Gemeinschaftskonto auch dicht ist.

Kann ich den Antrag auch jetzt noch stellen ? ist ja schon fast 10 Tage her?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MILCHBUBI
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 23x hilfreich)

die Bank darf frühestens 14 Tage nach Zustellung des Pfüb´s die gepfändete Forderung an den Gläubiger überweisen. Das ganze kann simpel beschleunigt werden. Einfach der Bank den Auftrag erteilen, dass sie die Pfändung mit dem auf dem Konto befindlichen Guthaben überweisen sollen und schon ist das Konto frei.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Was ist mit den Einkünften deines Mannes auf dem Gemeinschaftskonto? Diese wären m.M.n. rauszugeben. <hr size=1 noshade>

In der Regel ist das „Dichtmachen“ des Gemeinschaftskonto rechtmäßig, den bei den üblichen Gemeinschaftskonten handelt es sich um Gemein-schaftskonten mit Einzelverfügungsbefugnis, d.h. jeder Kontoinhaber kann alleine über das Konto verfügen (Gegenteil: ohne Einzelverfügungs-befugnis: Inhaber müssen immer gemeinsam verfügen, also z.B. zusammen zum Bankschalter gehen).
Durch die Pfändung rückt der Pfändungsgläubiger in die Rechtsstellung der Schuldnerin ein. Da diese (wahrscheinlich) alleine über das ganze Konto verfügen kann, wird das ganze Konto gepfändet, ohne das es auf die Zustimmung des Ehemannes ankommt. Es kommt auch nicht darauf an, was Ehemann und –frau im Innenverhältnis, d.h. untereinander, über das Konto vereinbart haben, sondern nur darauf, ob die Ehefrau im Auß0enverhältnis, d.h. gegenüber der Bank, alleine befugt ist.

Beim Gehaltskonto hilft natürlich der § 850k ZPO .

Ist das Gehalt des Ehemannes schon eingezogen, braucht es der Gläubiger nicht mehr herauszugeben, denn das Geld auf dem gemeinsamen Konto ist rechtlich gesehen ja nicht mehr Geld aus einer Werklohnforderung des Ehemannes, sondern eine gemeinsame Forderung der Eheleute gegenüber der Bank aus dem Kontovertrag.


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