Hallo, wir haben Anfang des Jahres über eine Zwangsversteigerung eine Immobilie erworben. Der Zuschlag sowie die Vollstreckungsverfügung wurde uns ordentlich zugesandt. Nun ist es so das der Alteigentümer ( kein Mieter ) nicht wirklich ausziehen möchte. Der Zuständige OGV meinte ich soll ihm 2000€-3000€ überweisen sowie die Vollstreckbare Ausführung schicken, danach gibt er ihm vier Wochen bis der Alteigentümer geräumt wird. Meine Frage ist jetzt wie entstehen diese gewaltigen Kosten ( soll wohl auch nur eine Anzahlung sein ) da die Gebührenordnung etwas anderes vorsieht? Habe ich Möglichkeiten diese Kosten ein zu fordern und gibt es Alternativen den AE aus dem Haus zu bekommen ? Danke
-----------------
""
-- Editiert Wehlitz070809 am 27.01.2014 12:10
Kosten GV nach erfolgreich ersteigerter Immobilie
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Es handelt sich um eine Art "Kostenvoranschlag" des GV. Die Kosten sind f.d. Spedition + Einlagerung (durchaus übliche Höhe).
Selbstverständlich muss der Schuldner diese tragen (wenn bei ihm was zu holen ist).
Gab es vielleicht einen sog. "Übererlös"?
Der Zuschlagsbeschluss (= Räumungstitel) muss auch die Vollstreckungsklausel enthalten!
-----------------
""
Danke für die Antwort. Vollstreckbarer Räumungstitel liegt schriftlich vor. Einen Übererlös gab es nicht.
-----------------
""
-- Editiert Wehlitz070809 am 27.01.2014 14:20
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zur Sicherheit kann man den GV noch einmal fragen, ob in den Kosten die Räumung selbst inklusive ist, also Räumungsfirma usw. Aber wie Hamburger schreibt, dürfte das der Fall sein. Wenn der vorherige Eigentümer dann doch noch auszieht und selbst alles räumt, kriegt man halt wieder Geld zurück.
Ansonsten muss man hoffen, es irgendwann mal vom Alt-Eigentümer zurück zu bekommen.
-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
-- Editiert mepeisen am 27.01.2014 22:30
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
10 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten