Hallo an alle
Hab da mal ne Frage:
Wenn ich eine Lohnpfändung erwirke und die vom Gericht erst genehmigt ist und dann vom Gericht auf Antrag vom Gegener geblockt wird - wer trägt dann die Kosten für die Beauftragung der Lohnpfändung?
Im Beschluss steht, das es keinen Unterhaltsrückstand gab, das was gefändet wurde, wird nicht erwähnt!
Danke für die Antwort
Kosten Lohnpfändung
25. Juni 2010
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Frage vom 25. Juni 2010 | 12:43
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 2x hilfreich)
Kosten Lohnpfändung
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#1
Antwort vom 25. Juni 2010 | 21:24
Von
Status: Lehrling (1635 Beiträge, 1001x hilfreich)
Hallo,
da der Beschluß feststellt, das die Pfändung unwirksam ist, da keine Forderung bestanden hat, trägt derjenige die Kosten, der die Pfändung in Auftrag gegeben hat.
Evtl. stehen dem gepfändeten auch noch entstande Schadensersatzanspüche zu.
#2
Antwort vom 26. Juni 2010 | 11:00
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 2x hilfreich)
An CBW
Danke für deine Antwort mit der Erklärung
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