Hallo,
folgende Frage:
Angenommen A und B sind Schuldner für Sache C.
Der Schuldwert beträgt 5000 Euro.
Das A und B das nur 1 x zahlen müssen ist soweit klar, egal wer es von beiden zahlt.
Wie sieht es mit Kosten und Zinsen aus? Auch RA Gebühren?
Da von Schuldner A weniger an Kosten gefordert wird wie von B, dazu ist unklar, ob der Gläubiger somit doppelte Kosten für Zinsen Gebühren usw. verlangen kann?
Man ist gerade bei einer Einigung, dabei fällt auf, das A fast 1000 Euro weniger Zinsen und Gebühren zahlen soll wie B.
Kosten bei mehreren Schuldnern auf die selbe Sache
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Nein, der Gläubiger darf weder die Gebühren noch die Zinsen in irgendeiner Form doppelt verlangen. Die Schuldner müssen (wie auch immer aufgeteilt) lediglich exakt einmal die Gesamtschuld bezahlen.
Was natürlich sein kann ist, dass beispielsweise die Gebühr für Abnahme der Vermögensauskunft alleine deswegen doppelt zu zahlen ist, weil sie auch doppelt anfällt (jeweils einmal für Schuldner A und einmal für Schuldner B). Wenn aber wiederum Schuldner B niemals zur Vermögensauskunft geladen wird bzw. sie für ihn nie beantragt wird, dann fällt auch die Gebühr nur einmal (für Schuldner A) an und muss auch nur einmal bezahlt werden (egal von wem).
Zitat:Man ist gerade bei einer Einigung, dabei fällt auf, das A fast 1000 Euro weniger Zinsen und Gebühren zahlen soll wie B.
Vielleicht hat A sich erfolgreich auf eine Verjährung berufen und B nicht?
Und jetzt?
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