Kosten einer Zwangsversteigerung

30. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)
Kosten einer Zwangsversteigerung

Hallo,

ist es möglich, dass Ihr mir die evtl. Kosten einer Zwangsversteigerung miteilen könnt?
Ein Grundstück ist im Zuge einer Teilungsversteigerung zwangsversteigert worden.
Der Verkehrswert beträgt laut Gutachter 54.000 EUR, versteigert wurde es für 42.000 EUR.

Laut diesem Kostenrechner betragen die Kosten für mich, der einen Anteil von 1/12 hat ca. 176 EUR, ohne Anwalt (ich hatte keinen).
https://rechner.app/kosten-zwangsversteigerung

Kann das ungefähr stimmen?

-- Editiert von User am 30. Januar 2023 20:01

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1593 Beiträge, 976x hilfreich)

Einschließlich Gutachterkosten von ca. 1000 € kann das ungefähr stimmen.

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#2
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1593 Beiträge, 976x hilfreich)

Einschließlich Gutachterkosten von ca. 1000 € kann das ungefähr stimmen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

@ salkavalka
Besten Dank.
Bekommt man dann vom Gericht auch so eine Art Kostenfestsetzungsbeschluss?

Eine Frage hätte ich noch.
In dem Zuschlagsbeschluss ist noch ein im Grundbuch eingetragenes Darlehn in Höhe von 639,11 EUR erwähnt, für das ich eine Löschbewilligung habe.
Im Beschluss steht:

Zitat:
Wenn die bestehenden Rechte im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Zuschlags ganz oder teilweise nicht bestehen, hat die Ersteherin Zuzahlung zu leisten. Bei bedingten Rechten oder bei Gesamtrechten kann die Zuzahlungspflicht auch im Falle des Erlöschens nach dem Zuschlag eintreten (§§ 50, 51 ZVG)

Bedeutet das, dass die Person, die den Zuschlag bekommen hat, diese 639,11 EUR zusätzlich noch auf die 42.000 EUR aufgeschlagen werden und somit unter den bisherigen Eigentümern 42.639,11 EUR aufzuteilen sind?

An wen müsste ich denn jetzt diese Löschbewilligung aushändigen, dem Gericht oder der Person, die den Zuschlag erhalten hat?


-- Editiert von User am 31. Januar 2023 19:22

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