Kosten für Pfändung in CH in D einklagen?

20. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
hfngee
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Kosten für Pfändung in CH in D einklagen?

Habe einen Titel gegen einen in Deutschland wohnhaften Schuldner erwirkt, der jedoch in der Schweiz arbeitet und sein Vermögen (Lohn) dort dem Zugriff des deutschen Gerichtsvollziehers entzieht. Anderes Vermögen ist in D nicht vorhanden.
Anders als in D dürfen Kosten für eine Pfändung gemäss CH-Recht NICHT dem Schuldner in Rechnung gestellt werden (was doppelt schlecht für den Gläubiger ist, da sogar ein Anwaltszwang besteht).
Kann ich die Auslagen für Anwälte, etc. nach erfolgter Pfändung in Deutschland zivilrechtlich einklagen?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Dann schicken Sie den GV in Deutschland doch an den Wohnsitz des Schuldners, lassen id Wohnung pfänden und zB auch das Auto.

Die Kosten der Pfändung können SIe hier in Deutschland per Kostenfestsetzungsbeschluss titulieren und dann hätten Sie dafür auch einen Titel :)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hfngee
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort - so schnell uns das noch an einem Sonntag!
Das Problem ist, dass der Schuldner bei Verwandten zur Untermiete wohnt und auch kein KFZ besitzt. Er entzieht sein Vermögen dem Zugriff der deutschen Behörden, in dem er es in der Schweiz lässt.
Daher sehe ich keine andere Möglichkeit als die sog. Betreibung in der Schweiz, möchte aber nicht auf den Anwaltskosten sitzenbleiben und suche daher nach Erfahrungswerten betreffend einer Klage in Deutschland.
Sollte sich das aber als aussichtslos herausstellen, kann ich nur den Weg der Pfändung der Rentenanwartschaft gehen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Wir haben id Schweiz noch nicht gepfändet, ich würde es nicht als aussichtslos jedoch als sehr schwierig sehen. Einfacher und effektiver ist es - wie Sie es schon in Erwägung ziehen - beim Rententräger zu pfänden.

Und trotzdem würde ich noch den Gerichtsvollzieher zu den Verwandten schicken, und das regelmäßig alle zwei Jahre ... evtl. haben die ja dann mal die Nase voll ...

-- Editiert von AltesHaus am 20.01.2019 14:06

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hfngee
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Nochmals vielen Dank!
Ich werde die Rentenpfändung versuchen, auch wenn der Schuldner noch ca. 30 Jahre bis zum Renteneintritt hat und der Tital ja auch nur 30 Jahre lang vollstreckbar ist.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.060 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen