Kosten in der ZV

7. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
simone86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten in der ZV

Wenn ein Haus in einer ZV ist, wer zahlt denn dann die Grundsteuer, Feuerversicherung, Müll, etc.?

Wenn man das alles selbst zahlen muss, und das Haus jahrelang keiner ersteigert..was dann?

Gibt es eine Möglichkeit, die Kosten loszu werden?

Eine EV wäre schon einmal abgegeben worden..

lg Simone

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
ZV
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 88x hilfreich)

Für die objektgebundenen Kosten ist immer der Grundstückseigentümer zuständig, bei Versicherungen der Versicherungsnehmer. Wenn das Haus vermietet ist können Kosten evtl. auf den Mieter umgelegt werden, aber primär haftet der Eigentümer. Lediglich bei Verbrauchskosten wie Strom, Gas, Wasser gibt es oft Veträge der Versorger direkt mit den Nutzern.
Was der Eigentümer als Kosten schuldet kann er auch nicht loswerden, er kann sie nicht einem anderen aufbürden. Wenn für das Haus ein Risiko entsteht weil z.B. eine Gebäude- und Brandversicherung nicht mehr bezahlt wird dann muss ein Gläubiger ( meist der erstrangige Gläubiger) im eigenen Interesse Antrag auf Zwangsverwaltung stellen und dem gerichtlich bestellten Zwangsverwalter die benötigten Gelder als Kostenvorschuss zu Verfügung stellen. Rückständige Grundsteuern können auch zu einem Zwangsversteigerungsantrag durch die Stadt/Gemeinde führen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.257 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen