Kosten nach Pfändung gestiegen

11. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Bernd162
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten nach Pfändung gestiegen

Hallo,

ein Freund von mir hat das Konto seines Schuldners wegen Schulden in Höhe von X pfänden lassen. Nach einiger Zeit überweist die Bank das geschuldete Geld + Zinsen, es waren aber Vollstreckungskosten hinzugekommen (z.B: Ausfindigmachen des Schuldners, Zustellung des Pfändungsbeschlusses an die Bank durch einen Gerichtsvollzieher usw.) die nicht im Pfändungsbeschluss standen.
Muss nun für diese Vollstreckungskosten erneut einen Pfändungsbeschluss beantragt und der Bank mitgeteilt werden? Falls nicht, wie können diese "neuen" Kosten herbeigetrieben werden?

Vielen Dank.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von Bernd162):
Muss nun für diese Vollstreckungskosten erneut einen Pfändungsbeschluss beantragt und der Bank mitgeteilt werden?

Ja.

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Dass die Kosten die direkt mit dem Pfändungsbeschluss angefallen sind demGrund nach nicht im Pfändungsbeschluss stehen, solltegeprüft werden. Auf Seite 3 des Antrages wird dochausdrücklich nach den bisherigen Vollstreckungskosten gefragt !!
Da es ja einen Vollstreckungstitel gibt, hätten die vorherigen Zwangsvollstreckungskosten Kosten im Pfänduingbeschluss stehen können.
Jetzt ist wohl ein weiterer Vollstreckungstitel (extra Kostenfestsetzungsbeschluss) nötig.

-- Editiert von Spezi-2 am 12.10.2020 14:30

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Jetzt ist wohl ein weiterer Vollstreckungstitel (extra Kostenfestsetzungsbeschluss) nötig.

Nein. Die Vollstreckungskosten können als Nebenforderungen ohne weitere Titulierung vollstreckt werden.

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