Guten Tag zusammen,
folgende Situation:
Gläubiger hat Titel über ~4.200 Euro. Lohnpfändung läuft und wird auch bedient, zudem Kontopfändung (P-Konto). Drittschuldnererklärung wurde durch den Arbeitgeber selbstverständlich abgegeben. Von den ~4.200 Euro hat der Schuldner innerhalb von 5 Monaten durch die Pfändung ~2.100 Euro bedient.
Dem Schuldner flattert nun ein Aufforderung des Gerichtsvollziehers über die Abgabe der EV ins Haus, eben für diesen Titel. Beigefügt ist eine unvollständige Forderungsaufstellung (Zahlungen des Arbeitgebers nicht komplett aufgeführt).
Ist der Schuldner zur Abgabe der EV verpflichtet, oder kann er mit Verweis auf die laufenden Zahlungen dieser widersprechen?
Weiterhin ist auffällig, dass der Vertreter des Gläubigers (bekannte Kanzlei aus München) 9.5% Zinsen ansetzt - nach meinem Wissen sind diese nur im geschäftlichen Verkehr, nicht jedoch im Konsumentengeschäft anzusetzen, oder sehe ich das falsch?
Danke und ein schönes Wochenende!
-- Editiert von Flo74CE am 01.12.2018 13:05
Laufende (bediente) Lohnpfändung, nach 6 Monaten Antrag auf Abgabe EV
1. Dezember 2018
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Frage vom 1. Dezember 2018 | 13:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Laufende (bediente) Lohnpfändung, nach 6 Monaten Antrag auf Abgabe EV
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#1
Antwort vom 2. Dezember 2018 | 17:32
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Zitat:Ist der Schuldner zur Abgabe der EV verpflichtet
Ja.
Zitat:oder kann er mit Verweis auf die laufenden Zahlungen dieser widersprechen?
Nein. Nur bei einer beiderseitig vereinbarten Ratenzahlung mit Ruhendstellung der Pfändung bzw. genauer mit Gläubiger-Erklärung, dass auf weitere Maßnahmen verzichtet wird, kann auch die Vermögensauskunft nicht mehr erzwungen werden.
Zitat:Weiterhin ist auffällig, dass der Vertreter des Gläubigers (bekannte Kanzlei aus München) 9.5% Zinsen ansetzt - nach meinem Wissen sind diese nur im geschäftlichen Verkehr, nicht jedoch im Konsumentengeschäft anzusetzen, oder sehe ich das falsch?
Was steht dazu im Titel?
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