Hallo,
ich habe folgende Frage:
Wenn dem Arbeitgeber als Drittschuldner ein Pfändungs - und Überweisungsbeschluss zugestellt wird und dieser dann die entsprechende Summe an den Vollstreckungsgläubiger abführt, liegt dann vom Drittschuldner eine Leistung vor? Oder kann die Zahlung nicht als Leistung gewertet werden, weil der Gläubiger das Einziehungsrecht kraft Hoheitsakt erwirbt?
Vielen Dank im Voraus!
Leistung vom Drittschuldner
10. Oktober 2019
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Frage vom 10. Oktober 2019 | 13:27
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Leistung vom Drittschuldner
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