Löschung Schuldnerverzeichnis Vermögensauskunft

23. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
assssiate
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Löschung Schuldnerverzeichnis Vermögensauskunft

Hallo,

ich habe den Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht wahrgenommen und habe daraufhin ein Schreiben erhalten zwecks Eintragung in das zentrale Schuldnerverzeichnis. Daraufhin habe ich sofort den offenen Betrag an die Gerichtsvollzieherin überwiesen und Widerspruch eingelegt. Die Forderung war somit komplett beglichen. 3-4 Tage Später bekam im Post vom Amtsgericht über die Bestätigung einer einstweiligen Aussetzung der Antragsanordnung. Am nächsten Tag bekam ich wieder Post vom Amtsgericht, dieses Mal der Beschluss in dem drinne steht: In der Zwangsvollstreckungssache gegen mich wird auf Grund der Wiederspruches vom XX.XX.XXX die Vollziehung der Eintragungsanordnung vom xx.xx.xxx der Gerichtsvollzieherin XXXXXX einstweilen ausgesetzt.

Was hat dieser Widerspruch bewirkt? Die Eintragung steht trotzdem im Vollstreckungsportal. (keine Vermögensauskunft abgegeben) Wie muss ich jetzt vorgehen? Ich möchte die Eintragung so schnell wie möglich gelöscht haben. Bitten um Rat.

Vielen Dank

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1590 Beiträge, 976x hilfreich)

Woher weißt du, dass du im Schuldnerverzeichnis stehst? Nach den Beschlüssen des Amtsgerichts eigentlich nicht möglich.

-- Editiert von salkavalka am 23.08.2019 15:46

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
assssiate
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von salkavalka):
Woher weißt du, dass du im Schuldnerverzeichnis stehst? Nach den Beschlüssen des Amtsgerichts eigentlich nicht möglich.

-- Editiert von salkavalka am 23.08.2019 15:46



Über die Selbstauskunft für Schuldner auf Vollstreckungsportal.de. Habe mir dort ein Zugang beantragt, nachdem ich in meiner Schufa den Eintrag gesehen habe.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1590 Beiträge, 976x hilfreich)

Und das ist jetzt schon etwas länger her oder gerade gewesen?
Gab es noch eine andere Forderung?
Wenn sich die Eintragung (nur) auf die Forderung bezieht, die du vollständig bezahlt hast, kannst du Löschung beim zentralen Vollstreckungsgericht deines Bundeslandes beantragen. Das ist nicht unbedingt das Gericht, bei dem du Widerspruch eingelegt hast. Das zentrale Vollstreckungsgericht kann man googlen.
Vorgelegt werden muss mindestens der Beschluss des Amtsgerichts und eine Bestätigung des Gerichtsvollziehers, dass das Verfahren mit dem identisch ist weswegen die Eintragung erfolgte.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
assssiate
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Eintragung erfolgte zeitgleich mit dem Schreiben von der Gerichtsvollzieherin. In der Eintragung im Schuldnerverzeichnis ist auch das Aktenzeichen vermerkt, diese ist Identisch mit dem im Beschluss. Reicht es, wenn ich mich mit dem Beschluss an das Amtsgericht wende oder brauche ich dennoch eine Bestätigung von der Gerichtsvollzieherin?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1590 Beiträge, 976x hilfreich)

Vermutlich brauchst du die trotzdem.

-- Editiert von salkavalka am 23.08.2019 19:39

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.009 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen